Unangepasste Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallursachen mit Personenschaden. Wenn die Geschwindigkeit vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen gesenkt werden kann, dann erhöht das den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer und verbessert die Verkehrssicherheit.
Die Verkehrsministerkonferenz hat am 8./9. Oktober Regelungen beraten, die von einer im Frühjahr eingesetzten Arbeitsgruppe der Länder vorgeschlagen wurden. Sie sollte nach Möglichkeiten suchen, wie Tempo 30 schneller und einfacher als bisher rechtssicher angeordnet werden können. Bislang brauchen Straßenverkehrsbehörden bei einer Tempo 30 Regelung den Nachweis einer besonderen Gefährdung auf dem betroffenen Streckenabschnitt. Das setzt ein aufwändiges Verfahren voraus und kommt oftmals zu spät, nämlich nach schweren Unfällen. Zukünftig soll eine besondere Gefahrenlage automatisch vor Schulen, Senioreneinrichtungen, Kitas und Krankenhäusern angenommen werden. Die Behörden können also handeln, bevor Unfälle passieren. Der DStGB begrüßt, dass mit dem Beschluss der Verkehrsminister Tempobegrenzungen weniger aufwändig angeordnet werden können.
Wichtig ist aber, dass Tempo 30 nicht pauschal bundesweit durch die Straßenverkehrsbehörden angeordnet wird. Die Verkehrssituationen in den Städten und Gemeinden unterscheiden sich teilweise stark. Nur örtlich kann beurteilt werden, wo Geschwindigkeitsbegrenzungen nötig sind.
Der DStGB sagte gegenüber der Berliner Zeitung: Städte und Gemeinden sollten in Eigenregie die Begrenzung von Geschwindigkeiten festlegen können und nicht die bisher die übergeordneten Verkehrsbehörden. Die Einführung einer Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, in eigener Verantwortung die Tempo-30-Strecken oder Zonen auszuweiten, wäre daher richtig und im Sinne von Bürgernähe und kommunaler Selbstverwaltung.
Berichterstattungen in der Berliner Zeitung und Frankfurter Rundschau können unten nachgelesen werden.
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