Hier setzt das neue Bundesprogramm „KitaPlus“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an: Von Beginn der Betreuung bis in den Schulhort sollen zusätzliche, am Bedarf der Familien ausgerichtete Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geschaffen werden. Das bedeutet nicht, dass Kinder länger betreut werden – es geht vielmehr darum, eine Betreuung zu anderen – dem Bedarf der Familien entsprechenden – Zeiten anzubieten. Der DStGB ist neben dem DST und der Bundesagentur für Arbeit sowie BDA und DGB Kooperationspartner des Bundesprogramms.
Das Interessenbekundungsverfahren ist ab sofort eröffnet. Weitere Informationen zu dem Programm sowie zu den Fördervoraussetzungen können den beiliegenden Unterlagen entnommen werden.