Für das Jahr 2015 wird mit bis zu 800.000 Flüchtlingen gerechnet. Davon wird etwa die Hälfte dauerhaft in Deutschland bleiben. Bis zu 400.000 Personen werden dementsprechend in Kürze eine Wohnung suchen. Aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse werden sie zumeist preiswerten Wohnraum benötigen. Wir müssen vermeiden, dass es gerade in diesem Segment zu einer Konkurrenzsituation zwischen Flüchtlingen und einkommensschwachen Familien kommt. Deshalb ist es dringend erforderlich den sozialen Wohnungsbau zu reaktivieren und entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Nach Einschätzung des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind die Baufertigstellungen von jährlich 245.000 Wohnungen nach wie vor zu gering. Experten gehen beim Neubaubedarf derzeit von mindestens 350.000 bis 400.000 Wohnungen pro Jahr aus. Hierbei entfallen allein 100.000 neue Wohnungen auf die Flüchtlinge mit einem Bleiberecht. Im Jahr 2014 standen gleichzeitig – vor allem in den ländlichen Regionen - bundesweit etwa 1,6 Mio. Wohnungen leer. Hauptgrund für den Wohnungsleerstand dort sind fehlendes Wachstum sowie ein Mangel an Arbeitsplätzen. Die Integration von Flüchtlingen setzt aber nicht nur bezahlbaren Wohnraum und das Erlernen der deutschen Sprache, sondern insbesondere Arbeit voraus. Nur wenn dies gleichzeitig gewährleistet werden kann und auch die Integrationsfähigkeit der örtlichen Bevölkerung nicht überfordert wird, können solche Räume eine nachhaltige Ansiedlungsperspektive bieten, die man mit den Städten und Dörfern entwickeln sollte.
Flüchtlinge benötigen vor allem preiswerten Wohnraum. Bundesweit gibt es aber derzeit immer weniger Mietpreis- und belegungsgebundene Sozialwohnungen. Ihre Zahl sank von etwa 2,57 Mio. im Jahr 2002 auf nur noch rund 1,4 Mio. Wohnungen im Jahr 2014. In den vergangenen Jahren fielen schätzungsweise bis zu 100.000 Wohnungen pro Jahr aus der Sozialbindung. Per Saldo nimmt damit der Bestand an Sozialwohnungen um 60.000 bis 70.000 Wohnungen pro Jahr ab. Um dem erhöhten Bedarf an sozialem Wohnraum nachkommen zu können, muss der Bund seine Fördermittel auf mindestens 2 Mrd. Euro jährlich (derzeit 518 Millionen) erhöhen. Diese Finanzmittel müssen von den Ländern zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt und in mindestens gleicher Höhe kofinanziert werden. Eine Fokussierung der Förderung auf Städte mit „angespannter Wohnungslage“ ist abzulehnen.
Ein weiteres Instrument zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus könnte eine erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeit für Neubauwohnungen, auch mit Belegungs- und Mietpreisbindung, sein. Dies würde auch den privaten Wohnungsbau ankurbeln
Weitere Informationen:
(Foto: © Friedberg - Fotolia.com)