Die Verbraucher können hiervon ebenfalls profitieren: Zum einen erhalten sie eine präzise Darstellung ihres Verbrauchsverhaltens. Dies motiviert sie zu energiesparendem Verhalten. Zum anderen können Verbraucher Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten passen und schon deshalb günstiger sind. Auch Tarife mit wirtschaftlichen Anreizen zu Verbrauchsverlagerungen sind möglich (sog. variable Tarife). Schließlich machen intelligente Messsysteme eine Vor-Ort-Ablesung entbehrlich und sparen so Zeit und Geld. Es ist richtig, dass dabei dem Datenschutz Rechnung getragen werden muss. Allerdings schafft der jetzt vorgelegte Entwurf die Voraussetzungen hierfür. Verbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden behalten danach zum Messstellenbetriebsgesetz ihre Daten "vor Ort" allein zum Zwecke der Verbrauchsveranschaulichung. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine feinere Messung und Übermittlung erfordert, werden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet. Der Verbraucher hat es also selbst in der Hand, ob die Daten an Dritte kommuniziert werden. So auch in dem aktuell kritisierten Fall, in dem Netzbetreiber oder Vermieter bereits jetzt den Einbau eines intelligenten Messsystems veranlassen und hierfür die Kosten tragen, auch wenn die vorgesehen Grenze von 6.000 Kilowattstunden nicht erreicht wird.
Wer die Energiewende will, sollte nicht immer wieder durch neue Bedenken den notwendigen Fortschritt aufhalten und damit das Ende des ganzen Projektes in Frage stellen oder die Umsetzung zumindest verzögern.
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