Regionalverkehr bekommt mehr Zuschüsse vom Bund

Auch wenn der jetzt gefundene Kompromiss zu den Regionalisierungsmitteln nicht die vom DStGB geforderte rückwirkende Anhebung des Grundbetrages auf 8,5 Mrd. Euro zum 01.01.2015 vorsieht, ist er vom Grundsatz her zu begrüßen, weil damit Finanzierungs- und Planungssicherheit für den öffentlichen Personennahverkehr hergestellt wird.  Dies gilt auch aufgrund der im Rahmen der jetzigen Einigung getroffenen  Aussage, dass Bund und Länder die Dynamik des Anstiegs der Trassenpreise im Schienenverkehr begrenzen wollen. Denn der von Ländern und Kommunen angenommene Mehrbedarf war insbesondere dem in den letzten Jahren rasant steigenden Aufwuchs der Trassenpreise geschuldet. Hervorzuheben ist die Zusage des Bundes, die GVFG-Bundesmittel ungekürzt über 2019 hinaus fortzuführen. Damit wird den Verkehrsunternehmen eine längerfristige Planungssicherheit gegeben. Zu beachten ist für die Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Länder, dass künftig ein neuer Schlüssel, der sog. Kieler Schlüssel, gilt.

Der DStGB hatte sich auf der Grundlage eines Beschlusses seines Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr für eine Anhebung des Grundbetrages rückwirkend zum 01.01.2015 auf 8,5 Mrd. Euro und eine Dynamisierung von 2 % pro Jahr ausgesprochen. Auch wurde die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich einen Vorschlag zur Ausgestaltung der Regionalisierungsmittel für den Zeitraum bis 2030 vorzulegen. Zuletzt war in der Sache der Vermittlungsausschuss angerufen worden, der sich auf seiner Sitzung am 11.09.2015 ergebnislos vertagt hatte.

So begrüßenswert die jetzige Einigung ist: Aufgrund des Sanierungsstaus bei den kommunalen Straßen und ÖPNV-Infrastrukturen ist auch erforderlich, dass Bund und Länder in ihren anstehenden Gesprächen zur Reform des Finanzausgleichs eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entflechtungsmittel vereinbaren und eine zweckgebundene Fortzahlung der Mittel über das Jahr 2019 hinaus!

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(Foto: Kzenon - Fotolia.com)

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