Pressemitteilung der PRäsidenten des DstGB

Anlässlich einer Sondersitzung der Präsidenten und Vizepräsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes begrüßten Präsident Roland Schäfer, Bürgermeister Bergkamen, Erster Vizepräsident Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister Norderstedt und Vizepräsident Ralph Spiegler, Bürgermeister Nieder-Olm die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24.9. als Schritt in die richtige Richtung zur Neuordnung der Flüchtlingspolitik. Die Präsidenten wiesen darauf hin, dass Deutschlands Aufnahmefähigkeit für Flüchtlinge nicht unbegrenzt sei. Wenn der Flüchtlingsstrom in der bisherigen Form anhalte, seien die Kommunen mit der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und späteren Integration überfordert.

Notwendig seien nationale, europäische und internationale Strategien zur Begrenzung der Flüchtlingsströme und ein Integrationsgesetz auf der Ebene des Bundes und der Länder. Darin müsse nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ festgeschrieben werden, welche Leistungen aber auch welche Anforderungen an die Neubürger gestellt würden. Dazu gehöre ganz selbstverständlich auch das Bekenntnis zur Werteordnung des Grundgesetzes wie zum Beispiel die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Gleichzeitig seien verbindlichen Regelungen erforderlich, mit denen den Kommunen der erhebliche Finanzierungsbedarf bei der Integration (zusätzliches Personal in Kitas, Schulen und Verwaltung) ersetzt werde.

Bei den Strategien zur Bekämpfung der Flüchtlingsströme schlagen die Präsidenten eine Überprüfung vor, ob Artikel 16a des Grundgesetzes so geändert werden könnte, dass Flüchtlinge aus besonders genannten sicheren Herkunftsländern (z.B. Balkan und Albanien) einen Asylantrag nur von ihrem Herkunftsland aus stellen können. Man müsse auch überlegen, so die Präsidenten, ob zum Beispiel abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern das verwaltungsgerichtliche Verfahren von ihren Herkunftsländern aus betreiben müssen.

Als weitere Maßnahmen fordert der DStGB:

Alle Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive müssen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und der Länder verbleiben und von dort ausreisen oder abgeschoben werden. Gegebenenfalls muss die Zahl der Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen über die vorgesehenen 200.000 hinaus deutlich erhöht werden. Rechtswirksam abgelehnte Personen müssen konsequent abgeschoben werden. Dazu sollten Bund und Länder ein eigenes Abschiebemanagement aufbauen.

Auf der europäischen Ebene sollte Deutschland konsequent für den Schutz der EU-Außengrenzen eintreten. Dieser Schutz muss ergänzt werden mit einer größeren Zahl von europäischen Erstaufnahmeeinrichtungen entlang der Außengrenze insbesondere in Griechenland und Italien. Dort müssen ein ordnungsgemäßes Registrierungsverfahren, eine menschenwürdige Unterbringung und die Entscheidung über den Asylantrag nach europäischen Standards sichergestellt werden. Die Verteilung der Flüchtlinge mit einem Asylanspruch muss nach einer festen Quote europaweit erfolgen. Insgesamt muss das Asylrecht in Europa harmonisiert werden mit gleichen Anforderungen, Verfahren und Standards. Notwendig ist  auch, dass anerkannte Asylberechtigte eine Residenzpflicht in dem EU-Staat haben, dem sie zugeteilt werden.

Auf internationaler Ebene sollte Deutschland darauf drängen, dass verbindliche Vereinbarungen zwischen der EU und insbesondere den Ländern Türkei, Libanon und Jordanien getroffen werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass die EU diesen Ländern aber auch den internationalen Hilfsorganisationen zum Beispiel UNHCR hilft und der Flüchtlingsdruck nach Europa aus den Einrichtungen in diesen Ländern reduziert wird.

Die bisher von der Ministerpräsidentenkonferenz vom 24.9.2015 beschlossenen Entscheidungen müssen konsequent umgesetzt werden und die Länder müssen die Bundesmittel auch tatsächlich an die Kommunen weiterleiten.

Im Hinblick auf die Größe der Herausforderungen in der Flüchtlingspolitik schlägt der DStGB einen regelmäßigen Konsultationsmechanismus zwischen der Bundesregierung, der Ministerpräsidentenkonferenz und den kommunalen Spitzenverbänden vor.

Berlin, den 30.09.2015   

Weitere Informationen:

(© Trueffelpix - Fotolia.com)

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.