Planungssicherheit im ÖPNV

Die Regionalisierungsmittel seien keine Verhandlungsmasse, sondern dringend für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs erforderlich. Die deutlichen Zuwächse der letzten Jahre beim Nahverkehr, aber auch stark gestiegene Trassen- und Stationspreise machten eine Anhebung der Mittel erforderlich. „Konkret fordern wir vom Bund eine Anhebung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Mrd. € jährlich rückwirkend zum 01.01.2015 und eine jährliche Dynamisierung der Mittel in Höhe von 2,0 %“, so Schäfer. 

Im Übrigen müssen die Mittel auch über das Jahr 2019 hinaus fortgeschrieben und dynamisiert werden, um die notwendige Planungssicherheit für die ÖPNV-Finanzierung sicher zu stellen.

Zum Hintergrund:

Der Bund hat mit der Regionalisierung der Bahn 1993 beschlossen, dass der Schienennahverkehr von den Ländern organisiert und vom Bund finanziert wird. Das war ein Erfolg. Immer mehr Menschen benutzen öffentliche Verkehrssysteme. 10 Mrd. Fahrten jährlich werden im öffentlichem Personenverkehr mit Bahn und Bus unternommen.

Der Bedarf der Regionalisierungsmittel wird immer wieder geprüft. Gesetzlich war 2014 als Termin vorgesehen. Jetzt bietet der Bund an, die aktuellen Zahlungen weiterzuführen und 2016 eine Neuregelung vorzunehmen. Dies lehnen die Länder ab und haben den Vermittlungsausschuss angerufen.

Kommunale Spitzenverbände und die Länder fordern eine Anhebung der Regionalisierungsmittel auf 8,5 Mrd. Euro jährlich zum 01.01.2015. Diese Mittel müssen um 2,0 % pro Jahr angehoben werden. Diesen Bedarf hat der Bundesrat auf der Grundlage eines Gutachtens ermittelt.

Der Bund selbst hat ebenfalls einen höheren Finanzierungsbedarf als gegenwärtig ermittelt. Ab 2015 sind demnach ca. 7,66 Mrd. Euro und eine jährliche Steigerung von 2,67 % angemessen. Aktuell bietet der Bund dennoch nur eine Fortschreibung der gegenwärtigen Regelung an, bei der jährlich ca. 7,4 Mrd. Euro und eine geringe Anpassung von 1,5 % vorgenommen werden.

(Bild: © Kzenon - Fotolia.com)

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