nachhaltige und gerechte Ausstattung gefordert

Mehreinnahmen der Länder im neuen Finanzausgleich müssen diese nicht zuletzt dazu einsetzen, um zu einer nachhaltig aufgabengerechten Finanzausstattung der Kommunen zu kommen. Dafür ist nun eine besondere Chance eröffnet. Die Stärkung der kommunalen Finanz- und Investitionskraft wird entscheidende Impulse für den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands bringen. Darüber hinaus muss der Bund seine Zusage umsetzen, die Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten. Auf der Agenda muss zudem bleiben, dass die Gewerbesteuerumlage wieder abgesenkt wird.
Die Kommunen begrüßen, dass auch in dem gemeinsamen Reformmodell der Länder die sogenannten Entflechtungsmittel erhalten bleiben. Diese Mittel, zuletzt rund 2,6 Milliarden Euro jährlich, werden für den kommunalen Wohnungsbau, den Nahverkehr sowie Hochschulen ausgegeben. Dies sind wichtige Zukunftsaufgaben.

Die fünf zur Konsolidierung verpflichteten Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen nach dem heute beschlossenen Modell bereits ab 2016 die Möglichkeit bekommen, bei Verlängerung von Krediten Gemeinschaftsanleihen mit dem Bund vorzunehmen. Das führt zu Zinsersparnissen. Wichtig ist, den höchst verschuldeten Gebietskörperschaften eine Lösung des Altschuldenproblems solidarisch zu ermöglichen. Nicht nur den Ländern, sondern auch den Kommunen muss die Möglichkeit eröffnet werden, im Rahmen von Gemeinschaftsanleihen von der besten Bonität und damit verbundenen Finanzierungskonditionen des Bundes profitieren zu können.

Das bisherige mehrstufige System des Finanzausgleichs inklusive des sogenannten Umsatzsteuervorwegausgleichs soll über ein einstufiges Mehrwertsteuerverteilsystem ersetzt werden. Für die Verteilung der Umsatzsteuerverteilung soll die kommunale Finanzkraft zukünftig mit 75 Prozent gewichtet werden, anstatt mit 64 Prozent wie bislang. Zum Ausgleich von Finanzkraftunterschieden auf Gemeindeebene sollen insgesamt 1,54 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Diese kämen vor allem den ostdeutschen Ländern zu Gute. Unter dem Strich werden in dem Reformmodel jedoch alle Länder finanziell besser dastehen, als zuvor. Dabei sollen die bisherigen Geberländer um etwa 2,5 Milliarden Euro im Jahr entlastet werden.
Die Verteilung der Mittel soll zukünftig nicht mehr "nach Himmelsrichtung", sondern nach Strukturschwäche ausgerichtet werden. Dies hatte der DStGB schon lange Zeit gefordert. Allerdings soll das sogenannte Stadtstaatenprivileg erhalten bleiben, das bedeutet, dass die Einwohner von Berlin, Bremen und Hamburg in ihrer Einwohnerwertung gegenüber den Flächenländern weiterhin mit einem Faktor von 1,35 gezählt werden.

Der Bund ist nun gefordert, das von den Ländern gemeinsam vorgelegte Reformmodell abschließend zu verhandeln. Die Kommunen fordern eine erfolgreiche Beendigung dieses Reformprozesses, um finanzpolitische Planungssicherheit und Grundlagen für die Bewältigung der Zukunftsherausforderungen zu schaffen.

(Foto: © grafikplusfoto - Fotolia.com)

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