Auslobung des Marie-Simon-Pflegepreises

Im Gedenken an Marie Simon, die als deutsche Florence Nightingale gilt, werden zum einen Projekte gesucht, die mit neuen Ideen und zielgerichtetem Vorgehen die Versorgung und damit die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nachhaltig verbessern. Zum anderen können beim Wettbewerb auch Pflegekonzepte eingereicht werden, durch die es gelingt, Einsparungspotenziale zu generieren und zugleich den komplexen Pflegebedürfnissen der Betroffenen mit effizienteren Methoden noch besser gerecht zu werden. Bewerben können sich alle Verbände, Institutionen, Initiativen, Unternehmen, Einzelpersonen und Fachleute aus dem Pflege- beziehungsweise Gesundheitssektor sowie aus dem Feld E-Health. Die Projekte sind bis zum 31. August unter dem Stichwort „Marie-Simon-Pflegepreis 2015“ ausschließlich online einzureichen.
Die fünf besten Projekte werden von einer fachkundigen Jury ermittelt, zu der auch DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg gehört. Der „Marie-Simon- Pflegepreis“ ist mit insgesamt 2500 Euro dotiert und wird am 3. November 2015 während der Berliner Pflegekonferenz („Aus der Praxis für die Praxis!“, 3. bis 4. November 2015) im Rahmen eines feierlichen Dinner-Empfangs in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund verliehen.

Nähere Informationen zum Wettbewerb:
www.marie-simon-pflegepreis.de

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