Der Bundesinnenminister hat angekündigt, für die Flüchtlinge aus den „Westbalkanstaaten“, zurzeit über 50% der Antragsteller, die Verfahren zu beschleunigen und diesen Personenkreis nicht mehr auf die Kommunen zu verteilen. Dafür werden u.a. die Kapazitäten im BAMF um 2000 zusätzliche Stellen aufgestockt. Darüber hinaus soll die Liste der „sicheren Drittstaaten“ ergänzt werden. Umgekehrt sollen die syrischen Flüchtlinge prioritär behandelt werden. Die integrativen Maßnahmen für die Menschen, die dauerhaft in Deutschland bleiben, sollen deutlich ausgeweitet werden. Dies gilt für die Sprachkurse und die berufliche Qualifizierung. Der Bund überlegt, in geeigneter Form den Kommunen bei der dauerhaften Unterbringung der Flüchtlinge durch ein Bauprogramm zu helfen.
Landsberg betonte, dass die personellen, organisatorischen und finanziellen zusätzlichen Hilfen des Bundes ein wichtiger Beitrag sind, die Kommunen zu entlasten. Auch die Länder müssen die Zahl ihrer Erstaufnahmeeinrichtungen erhöhen. Eine Verteilung auf die Kommunen sollte erst nach positiver Asylentscheidung erfolgen. Die Städte und Gemeinden erwarten, dass die Kosten für Unterbringung, Integration und gesundheitliche Versorgung von Bund und Ländern Voll übernommen werden. Insbesondere die Länder sind aufgefordert, den Kommunen die mit der Unterbringung, Betreuung und Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlingen entstehenden Kosten vollständig zu erstatten.
(Bild: Dr. Markus Mempel)