Der Koalitionsausschuss verständigte sich mit der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und CSU-Chef Horst Seehofer am Mittwochabend auf die nächsten Schritte bei der weiteren Umsetzung der Energiewende. Dabei einigte man sich in bislang umstrittenen Fragen zur Weiterentwicklung des Strommarkts, der KWK-Förderung, des CO2-Minderungsbeitrag des Stromsektors sowie über den Netzausbau:
Strommarktdesign
• Der Strommarkt soll zu einem Strommarkt 2.0 weiterentwickelt und mit einer Kapazitätsreserve abgesichert werden.
• Kern des Strommarktes ist ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb der Flexibilitätsoptionen auf der Erzeugungs- als auch auf der Nachfrageseite, um die wetterbedingten Schwankungen der erneuerbaren Energien und die Schwankungen auf der Nachfrageseite auszugleichen. Dabei wird der Fokus auf flexible Kraftwerke, KWK, den europäischen Stromhandel, Lastmanagement, Speicher und E-Mobilität gelegt.
Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr den Entwurf für ein Strommarktgesetz und eine Novelle der Reservekraftwerksverordnung vorlegen.
CO2-Minderungsbeitrag
• Um einen CO2-Minderungsbeitrag von 22 Mio. t bis zum Jahr 2020 zu erreichen, sollen Braunkohlekraftwerksblöcke in einem Umfang von 2,7 GW in eine Kapazitätsreserve überführt und schrittweise stillgelegt werden.
• Ergänzend hierzu hat die Braunkohlewirtschaft verbindlich zugesagt, eine gegebenenfalls notwendige zusätzliche Minderung in Höhe von 1,5 Mio. t CO² pro Jahr ab 2018 zu erbringen.
• Durch die Reform der KWK-Förderung leistet die Kraft-Wärme-Kopplung einen zusätzlichen Minderungsbeitrag von 4 Mio. t CO². Die verbleibenden 5,5 Mio. t CO² werden ab 2016 durch Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen, in der Industrie sowie im Schienenverkehr erbracht und aus öffentlichen Mitteln über den EKF mit jährlich bis zu 1,2 Mrd. Euro bis 2020 finanziert. Unabhängig davon verfolgt die Koalition weiterhin das Ziel, die energetische Gebäudesanierung anstelle einer Zuschussregelung steuerlich zu fördern.
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
• Im Rahmen der bevorstehenden KWK-Novelle soll das künftige Ausbauziel für KWK als ein Anteil von 25 % an der thermischen Stromerzeugung festgelegt und nicht wie bisher an der gesamten Stromerzeugung.
• Hoch effiziente mit Gas gefeuerte KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung, die in ihrer Existenz gefährdet sind, werden für einen begrenzten Zeitraum gefördert, um ihren Bestand zu sichern. Um den Ersatz von kohlegefeuerten durch gasgefeuerte Anlagen und der moderaten Förderung von Gasneubauvorhaben zu fördern, werden im Rahmen der KWK-Förderung 500 Mio. Euro bereitgestellt.
• Der Kostendeckel für die Förderung der Kraft-Wärme-Koppelung soll insgesamt von derzeit 750 Mio. Euro auf 1,5 Mrd. Euro pro Kalenderjahr angehoben werden.
Netzausbau
Bestehende Netzengpässe sollen beseitigt und die einheitliche Preiszone am Großhandelsmarkt in Deutschland dauerhaft erhalten bleiben.
• Um die Eingriffe für die Wohnbevölkerung sowie Natur und Landschaft zu verringern, soll die Auswahl der Trassen unter einer transparenten Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und noch stärker als bisher bestehende Trassen genutzt und neue soweit wie möglich vermieden werden.
• Erdkabel sollen bei neuen Gleichstromtrassen in der Bundesfachplanung Vorrang erhalten. Die Mehrkosten seien gerechtfertigt, da die Maßnahme zu mehr Akzeptanz und zu einem schnelleren Ausbau führe.
Diese neuen Grundsätze sollen auch Anwendung auf die Planungen der im Bundesbedarfsplangesetz festgelegten SuedLink-Trasse und Nord-Ost-Trasse finden.
Ausstieg aus der Kernenergie
• Die finanzielle und in weiten Teilen auch die operative Verantwortung für die Sicherheit des Restbetriebes der Kernkraftwerke, ihre Stilllegung und ihren Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle soll bei den kernkraftwerkebetreibenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) liegen.
Es soll in Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen eine Kommission eingesetzt werden, die unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Stresstests bis Ende November dieses Jahres entsprechende Empfehlungen entwickeln wird.
Anmerkung
Aus Sicht des DStGB ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung nunmehr auf wichtige Fragen für die weitere Umsetzung der Energiewende geeinigt und konkrete Lösungsansätze hierfür präsentiert hat.
Dabei haben die zeitnahe Weiterentwicklung der Förderbedingungen des KWK-Gesetzes, die vorgesehene Aufstockung der KWK-Förderung sowohl für Bestandsanlagen als auch für den Neubau und Modernisierung, die Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus und die stärkere Förderung weiterer Effizienzmaßnahmen besondere kommunale Relevanz. Der DStGB hat sich erst kürzlich erneut dafür ausgesprochen, das Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz rasch zu novellieren, da gerade für die Städte und Gemeinden mit ihren kommunalen Unternehmen aber auch für die überregionalen und privaten Energieversorger die Kraft-Wärme-Kopplung für die Erreichung der Energiewende- und Klimaschutzziele eine zentrale Technologie darstellt, die sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen jedoch wirtschaftlich nicht rentabel betreiben lässt. Ausdrücklich begrüßt wird der neue Ansatz, der Erdverkabelung Vorrang vor Freileitungen bei neuen Gleichstromtrassen in der Bundesfachplanung einzuräumen und sich auf Maßnahmen in bestehenden Trassen stärker zu konzentrieren. Dies kann zur Verbesserung der Akzeptanz der Trassen beitragen, da Erdkabel in der Regel einen geringeren Eingriff in das Lebensumfeld der Betroffenen bedeutet.
Dabei muss auch aus kommunaler Sicht der Ansatz sein, die Lösungen für Verbraucher und Kommunen so kostenverträglich wie möglich umzusetzen, um den weiteren Anstieg der Strom- und Energiepreise zu dämpfen und die Kosten im Rahmen einer breiteren Finanzierungsbasis der Energiewende zu verteilen.
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