Reformüberlegungen in Berlin für Infrastrukturinvestitionen

Reformüberlegungen in Berlin für Infrastrukturinvestitionen

Investitionsstrategie des Bundes

Der Bund plant, fünf Milliarden Euro bis 2017 zusätzlich für die Bundes- Verkehrsinfrastruktur einzusetzen. Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung, im Bundeshaushalt von 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von zehn Milliarden Euro für Zukunftsinvestitionen insbesondere für öffentliche Infrastruktur und Energieeffizienz bereitzustellen. Die finanzielle Investitionsfähigkeit der Kommunen soll verbessert werden durch eine weitere Entlastung von Kommunen und Ländern bei der Finanzierung von Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen.

Ein politisches Ziel ist zudem, die Kommunen ab dem Jahr 2018 um jährlich fünf Milliarden Euro zu entlasten, im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe und der Verabschiedung eines Bundesteilhabegesetzes.

Investitionen fördern und erleichtern

Bundeswirtschaftsminister Gabriel hat im Sommer 2014 eine Experten- aus Unternehmens- und Gewerkschaftsvertretern, Verbandsvertretern und Wissenschaft einberufen, um Fragen einer neuen Investitionsstrategie für Deutschland zu erarbeiten. Untersucht wird, wie die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und Investitionshemmnisse abgebaut werden können. Außerdem sollen Konzepte entwickelt werden, wie in Zukunft der Erhalt und der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur – insbesondere durch die Mobilisierung privaten Kapitals – finanziert werden kann. Gleichzeitig wird geprüft, in welchen Bereichen die Bereitstellung von Infrastruktur, insbesondere auf kommunaler Ebene, durch gezielte Maßnahmen verbessert werden kann. 

Überlegt wird unter anderem, wie man die Beschaffungsvariante Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) systematisch weiterentwickeln kann. Über ÖPP-Projekte sollen private und staatliche Investitionen zusammengeführt werden, um neue Schulden zu vermeiden. Die Finanzierung soll über ÖPP-Fonds erfolgen, die von privaten Anlegern wie beispielsweise Versicherungen, institutionelle, aber auch von Bürgern gespeist werden. Diese Anlagegeschäfte sollen typischerweise lange Laufzeiten, von über 30 Jahren, haben, in denen die Anleger über Entgelte oder Zinsen ihre Rendite erhalten. So könnte einerseits den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den institutionellen Anlegern vor dem Hintergrund der derzeit niedrigen Zinslage eine attraktive Anlagemöglichkeit geboten werden. Andererseits zeigen die Erfahrungen im Bereich der Energiewende, dass sich Projekte besser und schneller umsetzen lassen, wenn auch für die Menschen vor Ort ein spürbarer wirtschaftlicher Mehrwert entsteht, da dieses zur Akzeptanz beiträgt.  

Überlegt wird zudem, eine Verkehrsinfrastruktur-Gesellschaft einzurichten, die das private Kapital in Milliardenhöhe einsammelt. Bei den Bundesstraßen könnte das Entgelt für die Investoren über „Maut-Gebühren“ der Straßennutzung eingenommen werden.

Kommunale ÖPP-Projekte nicht verteufeln

Die Bündelung von Mitteln in Investitionsfonds zur Senkung der Finanzierungskosten für die Kommunen ist ein sinnvoller Ansatz. Dabei müssen die Finanzierung, aber auch durch den Bund und die Länder sichergestellt werden. 

Für den kommunalen Bereich ist bei der Debatte um den Einsatz von ÖPP zu bedenken, dass ÖPP-Geschäfte und Finanzierungen von der Kommunalaufsicht durchweg als „kreditähnliches Geschäft“ angesehen werden. Das bedeutet, dass diese ÖPP bei der Kommunalaufsicht anzeige- und genehmigungspflichtig sind. Und ihre Volumina werden zudem auf die zulässige Schuldenaufnahme angerechnet. Die Erfahrungen zeigen, dass ÖPP für Investoren erst bei größeren Volumina wirtschaftlich interessant werden. Insbesondere bei kleineren ÖPP ist darauf zu achten, dass nicht sämtliche oder die meisten Vertragsrisiken der Kommune zugeschoben werden.  ÖPP-Projekte sollten nicht von vornherein verteufelt werden. Wichtig ist, dass eine konkrete (Wirtschaftlichkeits-)Betrachtung im Einzelfall erfolgt sowie eine flexible und mittelstandsfreundliche Ausgestaltung der Modelle.

Am 21. April 2015 wird die Expertenkommission von Wirtschaftsminister Gabriel ihre Vorschläge öffentlich machen. Dann wird zu entscheiden sein, ob es neue und bessere Wege der öffentlichen Infrastrukturfinanzierungen einzuschlagen gilt.

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