In Artikel 91a des Grundgesetzes soll die „Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unterbringung und Integration von Flüchtlingen“ als weitere Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern aufgenommen werden. Durch diese Änderung würde gewährleistet, dass der Bund eine Mitverantwortung dafür trägt, dass im Bereich der Integration in ganz Deutschland ähnliche Standards herrschen und der Bund für mindestens die Hälfte der entstehenden Kosten aufkommt. Gleichzeitig könnten so im Bereich der Rahmenplanung für Unterbringung und Integration von Flüchtlingen mehr Mitspracherechte des Bundes gesetzlich festgeschrieben werden. Aus Sicht des DStGB würde durch diese Gesetzesänderung der besonderen Bedeutung der Integration Rechnung getragen.
Ein Vorschlag zur Grundgesetzänderung steht unten zur weiteren Information zur Verfügung.
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