„Die Städtebauförderung ist ein über 40-jähriges sowie einzigartiges gemeinschaftliches Erfolgsprojekt von Bund, Ländern und Gemeinden. Sie hat über ihren integrativen Ansatz, mit dem sowohl städtebauliche und denkmalschützende, aber auch soziale, wirtschaftliche und ökologische Belange gefördert werden, maßgeblich zur Rettung von bedrohten und teilweise sogar vor dem Verfall stehenden Städten und Gemeinden – wie insbesondere seit 1990 in den neuen Ländern - beigetragen. Gleichzeitig hat sie zur Schaffung lebenswerter Städte und Gemeinden geführt“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Arpad Bogya, Gemeinde Isernhagen, am 27. April 2015 anlässlich der Ausschusssitzung in Dortmund.
Positiv hinzu kommt die hohe ökonomische Anstoßwirkung der Städtebauförderung für auch private Investitionen. Untersuchungen von Wirtschaftsinstituten belegen, dass 1 Euro an Städtebaufördermitteln bis zu 8 Euro an zusätzlichen Investitionen auslösen kann. Diese Investitionen kommen insbesondere dem regionalen Handwerk und dem örtlichen Mittelstand zugute. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze.
„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in dem am 09. Mai 2015 stattfindenden „Tag der Städtebauförderung“ daher eine gute Chance, eine breite Öffentlichkeit über die Inhalte und Erfolge der Städtebauförderung zu informieren und die Bürgerschaft zur Beteiligung und Mitgestaltung einzuladen“, erklärte Bogya.
Für die Zukunft ist zu beachten, dass die Herausforderungen, wie der demografische Wandel, der Klimaschutz, die Stärkung der Ortskerne – auch angesichts der zunehmenden Konkurrenz durch den Online-Einkauf -, aber auch die soziale Integration von Menschen und die Schaffung familien- und altengerechter Städte und Gemeinden nur mit einer starken Städtebauförderung zu bewältigen sind. „Der Bund bleibt daher aufgefordert, die Städtebauförderung dauerhaft auf einem hohen Niveau von mindestens 700 Millionen Euro pro Jahr zu erhalten. Auch müssen die Bundesländer zwingend ihren Eigenanteil leisten“, erklärte der Stadtentwicklungsdezernent des DStGB, Norbert Portz.
Der DStGB fordert vom Bund auch eine inhaltliche Fortentwicklung der Städtebauförderung und eine Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung. „Bund und Länder müssen nicht nur die 7 Förderprogramme (Stadtumbau Ost und West / Städtebaulicher Denkmalschutz Ost und West / Soziale Stadt / Attraktive Stadt- und Ortsteilzentren / Kleinere Städte und Gemeinden) stärker zusammenfassen. Über Verfügungsfonds müssen Bürgerschaft und Gewerbetreibende auch stärker eigenverantwortlich über lokale Budgets entscheiden können“, so Portz.
Der DStGB hebt zudem den Stellenwert der Städtebauförderung für eine qualitätsvolle Baukultur hervor. Ein gutes und qualitätsvolles baukulturelles Umfeld schafft nicht nur Lebensqualität. Eine gute Baukultur und attraktive Städte und Gemeinden sind auch beste Voraussetzungen für attraktive Wirtschaftsstandorte.
(Bild: © mije shots - Fotolia.com)