Fernbushaltestellen – Kooperation erforderlich
Anfang März hat das marktführende Unternehmen im Fernbusmarkt gefordert, dass die Städte und Gemeinden mehr öffentliche Investitionen in Busbahnhöfe und Haltestellen tätigen sollten. Als mittelständisches Unternehmen könne es sich nicht an der Finanzierung beteiligen bzw. Infrastruktur bauen. Allerdings sei die Fernbusbranche bereit, Nutzungsgebühren zu zahlen.
Marktdynamik
Tatsächlich hat sich der Fernbuslinienverkehr nach Inkrafttreten der entsprechenden Änderungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) 2013 mit großer Dynamik entwickelt. Es gab ein rasantes Wachstum von 86 Linien in 2012, über 221 Fernbuslinien Ende 2013 bis auf 255 Verbindungen Ende 2014. Die Fahrgastzahlen im Busbereich haben sich seit Anfang 2013 bis Ende 2014 auf ca. 18 Millionen Personen verdoppelt.
Auch die Deutsche Bahn AG hat angekündigt, ihr Buslinien-Angebot 2015 massiv auszuweiten. Die Konkurrenz der Fernbusse macht sich als Verlust von Fahrgastzahlen bei der DB AG bemerkbar.
Wirtschaftlichkeit
Der großen Dynamik beim Linienangebot und den Fahrgastzuwächsen steht noch keine dauerhafte wirtschaftliche Rentabilität gegenüber. Nach Einschätzung der Branche wirtschaftete keines der reinen Fernbusunternehmen 2014 profitabel. Der Preiskampf im Fernbusmarkt wird nach allgemeiner Einschätzung noch weitergehen. Gewinne werden erst nach einer Konsolidierung des Marktes erwartet. Der Normalpreis pro Kilometer ist nach Analyse von Experten seit Jahresbeginn 2013 um 14 Prozent auf 8,6 Cent gefallen, im Angebot gebe es die Tickets auch schon mal für 4 Cent den Kilometer. Von einem Fernbusunternehmen ist zu hören, dass erst Preise ab 10 Cent pro Kilometer Gewinne erwarten lassen.
Rechtliche Zuständigkeit für Haltestellen
Der Fernbuslinienverkehr wird laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eigenwirtschaftlich, also kommerziell ohne Zuwendungen der öffentlichen Hand, betrieben. Haltestellen sind entsprechend PBefG (§ 40 i.V.m. § 45) und Straßenverkehrsordnung letztlich nur durch ein Haltestellenschild und einen Fahrplanaushang definiert. Es ist daher Sache der Unternehmen, für Haltestellen als Zugangspunkte für ihre Dienstleistungen zu sorgen. Diese Sicht teilt die Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zur Situation des Fernbuslinienverkehrs März 2014, Drucksache 18/742). Darüber hinaus müssen Haltestellen von den personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder genehmigt werden. Ggfls. sind Planungsverfahren und Widmung der Anlagen durch die Gemeinde erforderlich. Unabhängig davon können Städte, soweit sie ein Eigeninteresse an der Entwicklung von Fernbus-Verkehren haben (s. u.), auch selbst Haltestellen errichten.
Kommunales Interesse
Die Städte und Gemeinden haben das Interesse, das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den bestehenden und sich entwickelnden Fernbusverkehr im Stadtgebiet so abzuwickeln, dass keine städtebaulichen oder verkehrlich problematischen Situationen eintreten. Die Infrastruktur muss grundsätzlich den verkehrlichen Bedürfnissen angepasst werden. Dazu kann zum Beispiel gehören, Fernbushaltestellen mehrerer Anbieter zusammenzufassen oder Fernbushaltestellen selbst zu errichten.
Besonders angesichts der steigenden Nutzerzahlen haben Kommunen ein Interesse daran, ihren Einwohnern Zugang zu dem vergleichsweise günstigen Fahrtangebot zu schaffen. Dies gilt nicht nur für große oder Studentenstädte, sondern kann auch für touristisch interessante Ziele zutreffen. Besonders wenn die Erreichbarkeit mit der Eisenbahn eingeschränkt oder nicht mehr gegeben ist. In diesen Fällen ist die besondere Nutzungsstruktur von Fernbushaltestellen gegenüber Haltestellen des Nahverkehrs zu berücksichtigen. So sind oftmals die Aufenthaltszeiten länger und daher grundsätzlich auch die Nachfrage nach Versorgungsangeboten und Toiletten höher.
Ausstattung von Haltestellen
Die Vorstellungen der Fernbusunternehmen sind vielfältig, sie akzeptieren jedoch, dass die Ausstattung der Bedeutung der Haltestelle angepasst sein sollte. Nach Auffassung der Unternehmen sollten Witterungsschutz, Sitzgelegenheiten, Informationsmöglichkeiten für Fahrgäste (z. B. Aushänge, dynamische Anzeiger); sanitäre Einrichtungen direkt am Standort oder, bei kleineren Fernbusterminals als Alternative, in unmittelbarer Umgebung vorhanden sein. Ergänzend sind Parkplätze für Fernbusse, Pkw und Taxen, personalbediente Serviceschalter, Ticketschalter für einzelne Anbieter, Service-Einrichtungen für Busse (z. B. Toilettenentleerung) erwünscht.
In den meisten Fällen kleinerer und mittlerer Städte ist die Mitnutzung von bestehenden Zentralen Omnibusbahnhöfen (ZOB) und etablierten Bushaltestellen eine prüfenswerte Alternative.
Lage
Fernbushaltestellen unterliegen hinsichtlich ihrer Lage widersprüchlichen Anforderungen. Einerseits sollten sie möglichst im Zentrum der Städte und Gemeinden liegen, weil fast drei Viertel der Fernbusnutzer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an die Haltestelle an- und weiter reist. Andererseits sollten sie möglichst in der Nähe von überregionalen Straßenverbindungen liegen, um Fahrtzeitverluste zu minimieren. Haltestellen sollten daher optimal über eine Anbindung an den ÖPNV für die Fahrgäste verfügen. Um die Fernbusse schnell auf das überörtliche Fernstraßennetz zu leiten und damit auch das innerörtliche Straßennetz zu entlasten, ist ein Standort mit Zugang zu Straßen des überörtlichen Verkehrs vorteilhalft. Standorte an der Autobahn ohne oder mit schlechter ÖPNV-Anbindung sind weder städtebaulich, noch im Fahrgastinteresse positiv.
Finanzierung
Die Dienstleistung der Fernbusunternehmen ist der Personentransport. Dies setzt voraus, dass die Kunden Zugangspunkte zum Transportmittel haben. Es ist daher im Interesse der Fernbusunternehmen, für Haltestellen zu sorgen. Typischer Weise haben die Fernbusunternehmen jedoch keine eigenen Busse. Alle Fernbusanbieter arbeiten mit mittelständischen Busunternehmen zusammen, auf denen auch meist das Risiko liegt, wenn eine Fahrt nicht ausgebucht ist. Die Fernbusunternehmen sind daher auch nicht unmittelbar von Qualitätsmängeln bei der Haltestelleninfrastruktur berührt.
Soweit Unternehmen keine Fernbushaltestellen errichten und betreiben, können Kommunen eintreten. Sie sollten die Fernbusbetreiber dann in jedem Falle an den Kosten von Bau, verkehrlicher Integration der Haltestelle in die Umgebung und an den Kosten des Betriebs der Haltestellen beteiligen. Dies kann sich im Prinzip bis zur Beteiligung an den Kosten für eine angemessene ÖPNV-Anbindung erstrecken.
Laut der Studie „Neue Fernbushalte und Genehmigungspraxis“ von KCW GmbH (www.vda.de (Service / Publikationen) aus dem Juni 2014 seien Fernbusbetreiber durchaus bereit, sich an der Finanzierung der Fernbusinfrastruktur (z. B. über Nutzungsgebühren) zu beteiligen, wenn diese geeignet sind, den verkehrlichen sowie den Fahrgastanforderungen zu entsprechen.
Einschätzung und Position DStGB
Fernbuslinien sind ein zusätzliches Mobilitätsangebot. Daraus ergeben sich Chancen für neue Verbindungen in Städten und Gemeinden. Es können sich aber auch Herausforderungen für die Anpassung der Infrastruktur gerade im Bereich größerer Haltestellen und Zentralen Omnibusbahnhöfe (ZOB) ergeben. Die Städte und Gemeinden sind nicht für die Finanzierung von Haltestellen im Fernverkehr zuständig, sondern die Unternehmen, die die Haltestellen für ihre Angebote im Fernverkehr nutzen.
Kommunen können ein Interesse daran haben, die Bedarfe der einzelnen Unternehmen zu koordinieren und ihnen helfen, eine gemeinsame Infrastruktur zu schaffen. Diese muss städtebaulich und verkehrspolitisch integriert sein, um den Bedürfnissen etwa der anderen Verkehrsträger, dem ÖPNV als Zubringer oder der Anwohner (z. B. wegen Lärmschutz) Rechnung zu tragen.
Die Anpassung der Infrastruktur sollte die Kommunen nicht belasten. Eine Refinanzierung kann durch Nutzungsgebühren oder durch ÖPP-Modelle erfolgen. Formen gemeinsamen Handelns sind neben dem gebührenfinanzierten Betrieb durch die Stadt/Tochterunternehmen, Ausschreibung und Übergabe an einen investierenden Konzessionär, gemeinsamer Betrieb etc.
Weitere Informationen zur Verkehrspolitik:
www.dstgb.de (Rubriken: Schwerpunkte / Verkehrspolitik)
(Carsten Hansen, DStGB)