Rüsselsheim/Bonn, 24. März 2015. - Um die Einführung von Elektroautos in Deutschland zu beschleunigen, sollten Unternehmen und Behörden wesentliche Teile ihres Fuhrparks auf E-Mobilität umstellen. Die Elektromobilität bietet große Chancen, den städtischen Lebensräumen eine neue Qualität zu geben und kann auch als Vitalitätsprogramm zur Entwicklung der Innenstädte genutzt werden. Die Innenstädte werden attraktiver und ihre Aufmerksamkeit erhöht sich. Davon wird auch der Handel profitieren. „Gerade Kommunen könnten bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen mit ihrem Fuhrpark Zeichen setzen“, betonte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg bei der Übergabe eines Testwagens des Autoherstellers Mitsubishi Motors an die Hauptgeschäftsstelle. Das Unternehmen konzentriert sich mit verschiedenen Automobilien auf diese neue Antriebsform. Mit der Nutzung möchte der kommunale Spitzenverband auch ein Beispiel geben, Elektromobilität zu fördern und damit die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum zu erhöhen.
„Wir begrüßen es, dass der deutsche Städte- und Gemeindebund mit dem Einsatz unseres Fahrzeugs ein klares Zeichen hin zur klimafreundlichen Mobilität setzt. Besonders im urbanen Umfeld auf kurzen bis mittellangen Strecken bis 52 Kilometer fährt der Plug-in Hybrid Outlander überwiegend elektrisch und schont so die Umwelt und senkt die Fuhrparkkosten. Gleichzeitig ist es ein vollkommen alltagstaugliches SUV, das die Umweltperformance eines Elektrofahrzeugs mit der Funktionalität und den Fahreigenschaften eines allradgetriebenen SUV kombiniert“, beschreibt Werner H. Frey, Geschäftsführer des deutschen Mitsubishi Importeurs MMDA, die Vorzüge des Fahrzeugs.
Elektroautos sind sowohl bei Privatpersonen, insbesondere aber beim gewerblichen Lieferverkehr nach wie vor die Ausnahmen. Notwendig sind entsprechende Anreize, Privilegien und Förderprogramme. Dazu zählen reservierte Parkplätze mit Ladestationen und steuerliche Vergünstigungen bei der Anschaffung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützt den im von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsplan Klimaschutz enthaltenen Ansatz, eine steuerliche Förderung in Form einer Sonderabschreibung von gewerblich genutzten Fahrzeugen einzuführen. Damit wird die Anschaffung von E-Fahrzeugen erleichtert.