Im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung betonte der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes, Deutschland sei nach wie vor ein vom Christentum geprägtes Land. Dieser Tatsache müsse der Staat auch durch die Feiertagsgesetze Rechnung tragen. Er sollte die Menschen aber nicht „schulregeln“ und den örtlichen Gegebenheiten und den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen. Es müsse einerseits darum gehen, den Christen die Möglichkeit zu geben, den Karfreitag in Stille zu begehen, ohne dabei anderen ihre Lebensweise vorzuschreiben. Insoweit könne etwa eine Tanzveranstaltung in geschlossenen Räumen die Feiertagsruhe kaum stören.
Landsberg stellte klar, dass der Schutz des religiösen Bekenntnisses und die damit verbundene Stille Aufgabe des Gesetzgebers sei. Es sei aber nicht seine Aufgabe, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu feiern oder zu leben haben, solange sie andere nicht stören. In anderen christlich geprägten europäischen Ländern, wie etwa in Spanien, seien vergleichbare Beschränkungen im deutschen Umfang nicht bekannt.
Das Gespräch kann im Internet auf der Homepage der NOZ nachgelesen werden.
(Bild: © Pavlov Sergii - Fotolia.com)