Zudem solle bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen innerhalb von drei Monaten entschieden werden, ob der Asylanspruch berechtigt ist. Asylbewerber, die rechtwirksam abgelehnt würden, müssten ausreisen oder abgeschoben werden, so Landsberg.
Die anerkannten Bewerber sollten dann mit rechtzeitiger Vorankündigung auf die Kommunen verteilt werden. Dort sollten sie sofort arbeiten dürfen und an von Bund und Ländern zu finanzierenden Integrationsmaßnahmen, wie etwa Sprachunterricht, teilnehmen. Unverzichtbar ist nach Auffassung des DStGB zudem die Gesundheitskarte für Flüchtlinge, mit der diese nach dem sog. „Bremer Modell“ beim Arzt notwendige Leistungen in Anspruch nehmen könnten. Die Kosten für die Gesundheitsversorgung seien als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Bund und Ländern zu tragen, so der Hauptgeschäftsführer des DStGB. Schließlich forderte Landsberg bei weiter steigenden Flüchtlingszahlen ein Bauprogramm für zusätzliche, möglichst dezentrale Unterkünfte.
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