Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Deutschland Zuwanderern aus EU-Staaten Hartz-IV-Leistungen verweigern darf, auch wenn sie eine Zeit lang hier gearbeitet haben, wird aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes als wichtiges Signal begrüßt. Deutschland ist aufgrund seiner hohen Sozialleistungen ein attraktives Zuwanderungsland.“ Es muss sichergestellt werden, dass nur wirklich Berechtigte Leistungen erhalten“, so das Geschäftsführende Präsidialmitglied, Dr. Gerd Landsberg. Mit der Entscheidung wird ein deutliches Signal gegen Sozialmissbrauch durch EU-Ausländer gesetzt.
Deutschland kann damit weiterhin den Leistungsbezug von SGB II und SGB XII-Leistungen ausschließen, wenn EU-Bürger ausschließlich nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu beziehen oder einen Job zu suchen ohne über ausreichende Finanzmittel zu verfügen. Mit der heutigen Entscheidung wird Missbrauch und „eine gewisse Form von Sozialtourismus“ verhindert werden.
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