DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg, bezeichnete die Förderrichtlinie als wichtigen Schritt der Bundesregierung ihrer Verantwortung für den Breitbandausbau in Deutschland gerecht zu werden. Damit entspräche der Bund der von den Städten und Gemeinden seit langem formulierten Forderung nach maßgeblichem finanziellen Engagement beim Breitbandausbau. „Investitionen in Breitband sind Investitionen in die Zukunft Deutschlands. Ein flächendeckender Ausbau mit einer leistungsstarken Breitbandinfrastruktur ist dringend erforderlich, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes nicht aufs Spiel setzen wollen“, Breitband ist neben der Wirtschaft künftig besonders für die Bereiche Bildung, Telemedizin und Mobilität unverzichtbar“ sagte Landsberg.
Auch sei es ein hoffnungsvolles Signal, dass der Bund den Ländern, die durch Kofinanzierung Teile der Kosten von Breitbandprojekten in Bundesförderung bestreiten sollen, im Rahmen monatelanger kontroverser Verhandlungen weit entgegengekommen ist. So sei den Ländern ein faktisches Vetorecht gegen Projektanträge, die mit bestehenden Landesförderprogrammen nicht übereinstimmen, eingeräumt worden. Darüber hinaus sei den Ländern in der letzten Phase der Verhandlungen ein ständiger Beirat zur Überwachung der Koordination der zuständigen Bundes- und Landestellen zugestanden worden. Eine reibungsarme Koordination im Rahmen der zweiteiligen Förderung sei für den Erfolg der Ausbaubestrebungen von Bund und Ländern unerlässlich. Zwar sei das gewählte Modell einer Doppelförderung auf Bundes- und Landeseben nicht optimal, doch die Grundlagen für funktionierende Kooperationsstrukturen seien geschaffen.
Besonders hervor hob Landsberg, dass die Breitbandförderung des Bundes vorrangig auf den ländlichen Raum ausgerichtet sein. „Der Bund hat die Stimme der Städte und Gemeinden im ländlichen Raum gehört und konzentriert seine Anstrengungen damit auf die Regionen unseres Landes, die schon zu lange die Nachteile der digitalen Spaltung bewältigen mussten.“
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