Mit der heutigen Entscheidung bleibt es den Ländern unbenommen, auf der Basis von jeweiligem Landesrecht weiterhin ein eigenes Betreuungsgeld an Eltern zu zahlen.
Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sollten die für das Betreuungsgeld im Etat des Bundesfamilienministeriums eingestellten Mittel von derzeit 900 Mio. Euro für den weiter dringend benötigten quantitativen und qualitativen Kitaausbau verwendet werden. Die enge Gesetzesauslegung wird ebenfalls Auswirkungen auf Überlegungen des Bundes nach einem bundeseinheitlichen Kita-Qualitätsgesetz haben.
Hintergrund:
Das Betreuungsgeld kann seit August 2013 für Kinder, die ab dem 01. August 2012 geboren wurden, bezogen werden, sofern das Kind keine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung besucht oder durch eine Tagesmutter betreut wird. Seit August 2014 beträgt das Betreuungsgeld monatlich 150 Euro. Während im 01. Quartal 2014 noch 386.483 Eltern Betreuungsgeld bezogen, stieg die Anzahl im 1. Quartal 2015 auf bereits 455.321 Bezieher. 82 Prozent der Bezieher besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu 94,6 Prozent wird das Betreuungsgeld von Müttern bezogen.
Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts