Ab 1. Oktober 2015 werden weitere Projekte in den Förderkatalog aufgenommen. Hierzu zählen die Sanierung von Wärmenetzen und der Neubau und die Erweiterung von strom- und thermisch geführten Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungssystemen zur Kälte- und Wärmeversorgung im Quartier. Des Weiteren werden Neubauten und Erweiterungen von dezentralen Kältespeichern und Neu- und Ausbauten sowie die Sanierungen von Kältenetzen zur Versorgung im Quartier unterstützt, sofern die Kälteversorgung überwiegend aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung erfolgt, unterstützt.
Kommunen, unselbständige Eigenbetriebe von Kommunen sowie kommunale Zweckverbände können ihren Antrag direkt bei der KfW stellen. Bei einer Förderung sind Laufzeiten bis zu 30 Jahren möglich; eine zehnjährige Zinsbindung liegt bei 0,05 Prozent p.a. effektiv. Auch eine kürzere Laufzeit ist realisierbar.
Kommunale Unternehmen haben die Möglichkeit, über das analog ge-staltete Programm „IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersver-sorgung“ eine Förderung zu erhalten.
Informationen zu allen Förderprodukten für die kommunale und soziale Infrastrukturfinanzierung sind im Internet abrufbar unter http://www.kfw.de/infra