Politik neu Ausrichten
Die Flüchtlingszahlen in Deutschland steigen weiter dramatisch an. „Wir brauchen eine Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik in Deutschland“ sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, anlässlich der Sitzung des Hauptausschusses des kommunalen Spitzenverbandes heute in Bonn. „Anfang des Jahres ging das Bundesamt für Migration von 300.000 Asylanträgen im Jahre 2015 aus. Mittlerweile wurde die Zahl auf 450.000 erhöht. Selbst die Zahl von 500.000 Asylsuchenden erscheint heute möglich. Viele Kommunen kommen bereits jetzt deutlich an ihre Leistungsgrenze bei Unterbringung, Versorgung und Integration der Antragsteller. Im Hinblick auf die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen und Mittleren Osten werden die Flüchtlingsströme auch mittelfristig anhalten. Wir brauchen daher eine Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik in personeller, organisatorischer und finanzieller Hinsicht“, erläuterte Schramm. „Hier sind alle staatlichen Ebenen gefordert, Bund, Länder und Kommunen, aber auch die gesamte Gesellschaft.“
Die Länder müssen die Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich erhöhen. Bereits in diesen Erstaufnahmeeinrichtungen muss über den Asylantrag entschieden werden. Das setzt voraus, dass der Bund das Personal beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – wie angekündigt – deutlich aufstockt. Derzeit sind dort über 200.000 Asylanträge anhängig, über die noch nicht entschieden wurde.
„Eine Verteilung auf die Kommunen sollte erst nach positiver Asylentscheidung erfolgen“, sagte Schramm. Dafür sei ein ausreichender zeitlicher Vorlauf nötig, damit die Städte und Gemeinden die Unterbringung und Versorgung vorbereiten könnten und nicht plötzlich durch eine hohe Zahl von Flüchtlingen „überrascht und überfordert“ würden.
„Abgelehnte Bewerber müssen ausreisen oder zurückgeführt werden. Zurzeit kommen über 40 Prozent der Antragsteller aus sicheren Ländern in Europa, insbesondere aus den Balkanstaaten“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. „Das deutsche Asylrecht ist nicht das geeignete Instrument, um Wirtschaftsflüchtlingen zu helfen. Sie sollten in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben, nur Sachleistungen erhalten und von dort ausreisen“, sagte Landsberg. Gleichzeitig sei die Bundesregierung gefordert, auf die Herkunftsländer einzuwirken und mit Programmen der EU diesen Menschen in ihrer Heimat eine Perspektive aufbauen.
„Um die große Zahl insbesondere der Bürgerkriegsflüchtlinge langfristig möglichst dezentral unterzubringen, müssen Bund und Länder ein Bauprogramm auflegen“, forderten Schramm und Landsberg. „Die Kommunen bekennen sich zur Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge, erwarten aber die vollständige Kostenübernahme durch Bund und Länder einschließlich der Gesundheitskosten. Die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen, mit der die Flüchtlingsströme gemeistert werden müssen, ist eindeutig eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“
Nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist die Flüchtlingsfrage eine gesamteuropäische Herausforderung, die auch die EU in den nächsten Jahren vorrangig beschäftigen wird. Erforderlich ist eine solidarische Verteilung bei der Aufnahme von Asylbewerbern. Notwendig ist ein europäisches Quotenmodell, das Flüchtlinge gerechter über Europa verteilen würde. Selbstverständlich wird man dabei die Größe, die Wirtschaftskraft und die allgemeine Situation des jeweiligen Landes zu berücksichtigen haben. Für eine Übergangszeit sollte man besonders betroffene Staaten entlasten, führen Schramm und Landsberg aus.
Zu einer europäischen Asylpolitik gehört auch, dass einheitliche humanitäre Standards gelten, die von allen Mitgliedsstaaten eingehalten werden müssen, damit den Flüchtlingen eine gesicherte Lebens- und Integrationsperspektive geboten werden kann.
„Als Wertegemeinschaft hat die EU auch den Auftrag, diese Werte gegenüber den Flüchtlingen in Solidarität umzusetzen“, sagten Schramm und Landsberg abschließend.
(DStGB-Pressemitteilung Nr. 16/2015)
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