Wir brauchen Entscheidungen und effektive Handlungen, parteipolitische Debatten müssen beendet werden. Zudem muss für die große Aufgabe der Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen ein Integrationsgesetz auf den Weg gebracht werden, das unsere Werte und die Regeln des Zusammenlebens in den Vordergrund stellen muss. Für Flüchtlinge muss die Teilnahme an Sprachkursen verpflichtend sein. Eine Kostenbeteiligung der Flüchtlinge an den Integrationskosten ist daher aus Sicht des DStGB kontraproduktiv. Über Sanktionen, ggf. auch finanzieller Art, sollte für den Fall nachgedacht werden, dass sich die Menschen der Teilnahme an diesen Kursen verweigern. Eine grundsätzliche Kostenbeteiligung setzt das völlig falsche Signal. Darüber hinaus sollten Bund und Länder verstärkt Anstrengungen unternehmen, um die Zahl der verfügbaren Plätze in Sprach- und Integrationskursen deutlich auszubauen und die derzeit zu langen Wartezeiten für die Menschen zu verkürzen.
Die Städte und Gemeinden haben eine enorme Leistung bei der Unterbringung von über einer Millionen Flüchtlinge in Deutschland in diesem Jahr erbracht. Dies ist ohne Beispiel in Europa. Um das Asylrecht als wichtiges Gut zu erhalten und effektiv einlösen zu können muss dessen Schutz auf die wirklich verfolgten Menschen mit Asylgründen beschränkt bleiben. Anderen Anreizen, nach Deutschland zu kommen und sich dabei auf Asyl zu berufen, muss entgegengetreten werden. Der Flüchtlingszustrom muss wirksam reduziert werden. Dazu bedarf es internationaler, europäischer, aber auch nationaler Initiativen. Menschen ohne Asylrecht müssen konsequent zurückgeführt werden. Auf europäischer Ebene brauchen wir eine Quotenregelung mit festgelegten Aufnahmekontingenten pro Jahr.
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