4. Reinigungsstufe bei der Abwasserbeseitigung

 Thomas Max Müller/pixelio.de

In einem Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung stellte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, fest, dass derzeit keine Notwendigkeit bestehe, eine 4. Reinigungsstufe einzuführen:

Das Abwasser in Deutschland wird zu fast 100 % nach dem höchsten EU-Standards der biologischen Behandlung mit Nährstoffelimination gereinigt. Die Reinigung erfolgt zurzeit in drei Stufen. Auf diesem Wege ist es mit großem finanziellem und wissenschaftlichem Einsatz gelungen, die Qualität der Gewässer in Deutschland immer weiter zu verbessern. Die Fischbestände haben sich erholt und in den meisten Flüssen und Seen kann bedenkenlos gebadet und geschwommen werden. 

Mit dieser Reinigungsleistung ist Deutschland europaweit und international führend.

Der Fortschritt der Analysetechnik, führt allerdings dazu, dass selbst geringste Mengen von Stoffen in Gewässern gefunden werden, die früher dort unbekannt waren. Die Konzentrationen bewegen sich im Nano- oder Piktogrammbereich (milliardstel oder billionstel Gramm pro Liter oder darunter).  Dazu gehören z. B. Rückstände von Arzneimitteln, Kontrastmitteln oder Pflanzenschutzmitteln. Diese sind im Wasser schwer abbaubar und verunsichern die Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund wird zurzeit eine sogenannte 4. Reinigungsstufe diskutiert und erprobt. Die Einführung einer 4. Reinigungsstufe erfordert im Rahmen der Nachrüstung von Kläranlagen hohe zusätzliche Investitionskosten. Zudem wird beim Betrieb der Energieverbrauch signifikant steigen und es werden auch laufend weitere höhere Kosten anfallen.

Es sollte deshalb die Notwendigkeit einer 4. Reinigungsstufe kritisch hinterfragt und das Vorsorgeprinzip zur Vermeidung von Gewässerbelastungen gestärkt werden. Die Begrenzung von Schadstoffeinträgen muss zukünftig verstärkt an der Quelle und nicht nur an den kommunalen Kläranlagen stattfinden. Deshalb muss das rechtliche Instrumentarium verbessert werden, dass es gar nicht erst zum Eintrag von Mikroschadstoffen in die Gewässer kommt. Dazu gehört die konsequente Überprüfung und Feststellung, welche Chemikalien tatsächlich „wassergefährdend“ sind. Auch die Etablierung neuer rechtlicher Anforderungen für den Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft inklusive der Festlegung von Einsatzbeschränkungen (insbesondere Nitrateinträgen) sowie die Durchführung effektiver Kontrollmaßnahmen sind notwendig. Die Düngeverordnung (DüV) ist entsprechend anzupassen. Der Verbraucher selbst kann ebenfalls einen Beitrag leisten. Dazu gehört eine noch intensivere Verbraucherinformation zum gewässerschonenden Umgang mit Chemikalien im Haushalt und bei der Entsorgung von Medikamenten. Auch Krankenhäuser, Ärzte und Apotheker sollten bei der Abgabe von Medikamenten die Patienten anhalten, die ordnungsgemäße Entsorgung – z.B. über die Apotheken – hinweisen, damit nichts ins Wasser gelangt.   

Es laufen Pilotprojekte für eine 4. Reinigungsstufe. Die Ergebnisse dieser Programme und die Wirksamkeit der technischen Umsetzungen sollte auf jeden Fall abgewartet werden. Zurzeit sieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund keine Notwendigkeit, die 4. Reinigungsstufe in Deutschland verpflichtend einzuführen und die Bürgerinnen und Bürger mit höheren Gebühren zu belasten. 

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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat in den vergangenen drei Jahren bereits einen ersten Forschungsschwerpunkt "Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf" (RiSKWa) initiiert. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sollen weitere Untersuchungen – insbesondere zur Problematik von Arzneimitteln in Gewässern – folgen.

Infos können dem folgenden n-tv-Beitrag entnommen werden: http://www.n-tv.de/ratgeber/Wird-das-Wasser-wieder-sauber-article14486966.html

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