Zweckentfremdungsverbot für die Nutzung von Wohnungen

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Gerade in Städten mit zunehmenden Wohnraummangel und Wohnungsnot muss verhindert werden, dass Mietwohnungen zweckentfremdet für gewerbliche, berufliche oder Ferienzwecke verwendet werden. Es macht sonst auch wenig Sinn, dass Städte mit Steuermitteln Mietwohnungen fördern und dann nicht sichergestellt wird, dass sie auch dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden. Das ist auch der Grund dafür, warum wir die Initiative der Länder unterstützen, den Städten zu ermöglichen, über eine befristete Satzung festzulegen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden oder leer stehen darf. Eine solche Ermächtigungsgrundlage findet sich z. B. im Wohnraumförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen.   

Zahlreiche Städte in Nordrhein-Westfalen wie z. B. Dortmund und Bonn haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Gleichzeitig ist es natürlich im wohlverstandenen Interesse und dient auch der Förderung des Tourismus, wenn Städte und Gemeinden Gebiete für Ferienwohnungen ausweisen. Die Entscheidung darüber muss vor Ort nach den jeweiligen Gegebenheiten getroffen werden.

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