Sportlärm ist keine Ruhestörung - Lärmschutzverordnung zügig überarbeiten

Foto: Uwe Steinbrich / pixelio.de

Die Konflikte in den Städten und Gemeinden zwischen Sporttreibenden und Sportplatznutzern einerseits und dem Ruhebedürfnis der Anwohner anderseits nehmen zu:

-    Heranrückende Wohnbebauungen gefährden den Bestand bereits lange existierender Sportanlagen;
-    Verunsicherte Städte verhängen Nutzungseinschränkungen trotz Einhalten der Richtwerte;
-    der als Standortschutz gedachte sogen. „Altanlagenbonus“ der Sportanlagenlärmschutzverordnung wird bei Sanierungsmaßnahmen in Frage gestellt bzw. nicht anerkannt;
-    Städte lagern Sportanlagenstandorte an die städtische Peripherie aus, um Lärmschutz-Konflikten auszuweichen. Dies kollidiert in hohem Maße mit dem Leitbild eines wohnortnahen und mobilitätsminimierenden Sportangebots.
-    In Berlin wurde eine 5m hohen Lärmschutzmauer (!) um eine Sport- und Freizeitanlage für Kinder und Jugendliche errichtet.

Diese Entwicklungen widersprechen der Zielsetzung, den Sport für viele Bevölkerungsgruppen leicht zugänglich zu machen. Die zunehmend ältere Bevölkerung braucht Sport- und Bewegungsmöglichkeiten in der Nähe ihrer Wohnung schon um längere Anfahrtswege durch die nachlassende Mobilität zu vermeiden. Aber auch Kinder und Jugendliche sind aufgrund des zunehmenden Ganztagschulbetriebes auf kurze Anfahrtswege zu den Sportstätten angewiesen. „Seine gesundheitsfördernde Wirkung kann der Sport nur entfalten, wenn wohnortnahe Sportgelegenheiten nicht nur vorhanden, sondern auch genutzt werden können“, betonte Dr. Christiansen.

Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, die Interessen des Sports in immissionsschutzrechtlichen Konfliktlagen zu berücksichtigen und in diesem Sinne die Sportanlagenlärmschutzverordnung zu überarbeiten. So könnte eine Anpassung der Lärmschutzverordnung an die TA Lärm die derzeitige strukturelle Benachteiligung des Sports beseitigen. Auch sollte durch eine Länderöffnungsklausel die Möglichkeit eröffnet werden, regionale Besonderheiten besser zu berücksichtigen.

Schließlich ist es zwingend erforderlich, die derzeitige Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen auf und außerhalb von Sportanlagen durch eine Erweiterung des sog. „Kinderlärmprivilegs“ auf Kinder und Jugendliche auf Sport- und Freizeitanlagen zu erweitern. „Der paradoxe Zustand, dass Kinder auf Spielplätzen und Kitas sportaktiv „lärmen“ dürfen, aber nicht auf dem unmittelbar benachbarten Sportplatz, muss dringend beseitigt werden“, so Dr. Christiansen abschließend.

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