Der Solidaritätszuschlag ist ein unverzichtbarer Baustein für die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden. Im Jahre 2013 waren es 14 Milliarden Euro, bis 2018 wird eine Steigerung auf 17 Milliarden Euro erwartet.
Ohne diese Mittel wird der Verfall der kommunalen Infrastruktur weiter voranschreiten und die nach wie vor zu hohe Verschuldung von Ländern und Kommunen zunehmen.
Deshalb muss der Solidaritätszuschlag im Rahmen der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zielgerichtet für mehr Investitionen und den Schuldenabbau der öffentlichen Hand genutzt werden. Allein die Kommunen haben nach Berechnungen der KfW-Bankengruppe einen Investitionsrückstand von insgesamt 128 Milliarden Euro mit Schwerpunkten bei der Straßen- und Verkehrsinfrastruktur. So sind z. B. die 66.000 kommunalen Brücken in einem so schlechten Zustand, dass jede siebte abgerissen werden müsste, weil auch eine Sanierung nicht mehr möglich ist. Auch die Basisversorgung der Bürger mit öffentlicher Daseinsvorsorge sollte im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gesichert werden.
Die dafür notwendigen Mittel werden ohne Einsatz des Solidaritätszuschlages nicht aufzubringen sein, zumal auch für die Länder ab 2020 die Schuldenbremse gilt. In einem politischen Prozess sollte zwischen Bund, Länder und Kommunen festgelegt werden, welche Investitionen in einer Region – unabhängig von der Himmelsrichtung – vorrangig umgesetzt werden sollen.
Dazu gehört z. B. auch die Breitbanderschließung mit einem Hochgeschwindigkeitsnetz als Voraussetzung für weitere wirtschaftliche Entwicklung, Wohlstand und Arbeitsplätze. Nimmt man im Rahmen der angestrebten Reform neben dem Solidaritätszuschlag den jetzigen Länderfinanzausgleich hinzu (im Jahre 2012 7,9 Milliarden Euro), so ergäbe sich insgesamt eine Summe, mit der eine Neuordnung der Finanzbeziehungen auf den Weg gebracht werden kann. Ziel muss es am Ende sein, einen gerechteren, kooperativen Föderalismus zu organisieren, bei dem Kommunen, aber auch Bund und Länder wenigstens ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können, ohne immer neue Schulden aufnehmen zu müssen. Das wird allerdings nur gelingen, wenn mit weiteren Reformen der Sozialstaat zukunftsfest gestaltet wird. Wir werden nicht mit immer weniger jüngeren Menschen für immer mehr Ältere noch zusätzliche und bessere Leistungen finanzieren können. Mit den notwendigen Reformen müssen wir endlich den Weg vom Vaterstaat zum Bürgerstaat einschlagen und die Eigenverantwortung der Menschen stärken.