„Die Reform der Grundsteuer ist bereits seit dem Jahr 1995 in zahlrei-chen Arbeitsgruppen ausgiebig erörtert worden. Es ist höchste Zeit, die Reform zu einem vernünftigen Abschluss zu bringen“ betonte der Präsident des DStGB, Oberbürgermeister Christian Schramm (Baut-zen). Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die zweitwichtigste kommunale Steuer mit eigenem Hebesatzrecht, im Jahr 2013 waren bundesweit Einnahmen in Höhe von rund 11 Milliarden Euro aus dieser Quelle zu verzeichnen. „Es ist höchste Zeit, diese gute und belastbare kommunale Steuer auf rechtlich sichere Füße zu stellen und zu einer gerechten Grundbesteuerung zu kommen“, forderte Schramm. Die derzeitige Praxis der Berechnung der Grundsteuer auf der Basis von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 in den alten Ländern bzw. 1935 in den neuen Ländern führe teilweise zu Verzerrungen bei der Höhe der Grundsteuerbeträge. Derzeit sind zwei Verfassungsbeschwerden gegen die gegenwärtige Praxis der Grundsteuererhebung in Karlsruhe anhängig.
Die im Reformprozess immer wieder artikulierte Forderung einer Auf-kommensneutralität der neuen Grundsteuer wird vom DStGB ebenfalls kritisiert. „Die Finanzlage der Städte und Gemeinden in Deutschland ist nach wie vor sehr angespannt. Daher muss es möglich sein, alle den Kommunen zur Verfügung stehenden Finanzierungsinstrumente auch zu nutzen“, betonte Präsident Schramm. Zu diesen möglichen Finanzierungsformen zähle besonders die Grundsteuer als verlässliche und nicht volatile Einnahmequelle.
Pressemitteilung 26 aus 2014