Danach wird den Städten und Gemeinden auch für späte Spiele eine Möglichkeit zur Genehmigung für „Public-Viewing-Veranstaltungen“ gegeben. Ein öffentliches Fußballgucken unter freiem Himmel gehört bei einem herausragenden Ereignis wie der Fußball-Weltmeisterschaft, die nur alle paar Jahre stattfindet, dazu. Sie stärkt das Gemeinschaftserlebnis und damit auch das Miteinander unterschiedlicher sozialer Schichten und Kulturen in unseren Städten und Gemeinden.
Die Kommunen werden im Einzelfall bei den Genehmigungen für die Veranstaltungen auf Plätzen oder in Biergärten verantwortungsvoll vorgehen und etwa die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf sowie das Publikumsinteresse ebenso berücksichtigen wie die Sensibilität des Umfeldes. Hierzu gehört es auch, dass Konflikte mit der schutzbedürftigen Wohnbevölkerung sowie mit dem Bedürfnis nach Ruhe so weit wie möglich vermieden werden. Umgekehrt macht es gerade vitale Städte und Gemeinden aus, dass man dort nicht nur zusammen wohnt und arbeitet, sondern auch zusammen feiert. Dies festigt eine Gesellschaft und sollte im Sinne einer Chance für alle verstanden werden.
Eine Livediskussion des zuständigen DStGB-Umweltexperten Norbert Portz mit Hörern im WDR 5-Radio zum Thema „WM 2014 – „Public-Viewing“ bis um 3 Uhr morgens“ vom 03. April 2014 kann untenstehend heruntergeladen werden.