Prostitutionsgesetz deutlich verschärfen - Bordelle effektiv kontrollieren - verstärkte Maßnahmen an hoch kriminalitätsbelasteten Orten

Benjamin Klack / pixelio.de

In Deutschland soll es nach Schätzungen rund 400.000 Personen geben, die ihr Geld mit Sex verdienen. Über 80 % von ihnen sind Frauen, 1,2 Mio. Männer sollen täglich ihre Dienste in Anspruch nehmen. Der Umsatz mit dem Gewerbe wird auf 14,6 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Gerade die hohen Umsätze führen – jedenfalls in Teilbereichen – zu verstärkter Kriminalität in Form von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Gewalt und Erpressung, erklärten Landsberg und Malchow. 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Gewerkschaft der Polizei schlagen vor, die Ausübung der Prostitution erlaubnispflichtig zu machen. Die Erlaubnis oder Genehmigung in Form einer Konzession müsste im Prostitutionsgesetz sowohl für Prostitutionsstätten wie auch für die Prostituierten normiert werden. Die Genehmigungen (Konzessionen) sollten mit einer deutlichen Gebührenpflicht verbunden werden. Insbesondere bei Großbordellen könnten mit den Einnahmen aus einer solchen Konzessionsgebühr die Kontrollen und Beratungen deutlich verbessert werden, so Landsberg und Malchow.

Derzeit reiche das Personal weder in den kommunalen Ordnungsämtern noch bei der Polizei aus, um die notwendigen Überprüfungen und Kontrollen dauerhaft sicherzustellen.

Landsberg und Malchow wiesen auf einen weiteren Vorteil ihres Vorschlages hin: Mit der Anmeldung für eine entsprechende Konzession könnte eine effektive Überprüfung der Zuverlässigkeit des Betreibers einschließlich seiner Angestellten erfolgen. Bei einschlägigen Vorstrafen oder sonstigen Bedenken gegen die mangelnde Zuverlässigkeit, könnte die Konzession verweigert oder bei späteren Erkenntnissen entzogen werden. Gleichzeitig böte eine solche Genehmigung die Chance, behördliche Auflagen festzulegen und durchzusetzen. Dazu sollten z. B. Mindeststandards im Hinblick auf hygienische Anforderungen oder den Arbeitsschutz gehören. Auch die Möglichkeit, so genannte Flatrate-Tarife anzubieten, könnte in einer entsprechenden Genehmigung untersagt werden.

Um die Kontrolle effektiv sicherzustellen, sollten im Prostitutionsgesetz bundeseinheitlich ein Betretungsrecht für die Prostitutionsstätten geregelt werden. Auf dieser Weise könnte man sowohl die Kontrollen durch die Polizei als auch durch die Ordnungsbehörden, aber auch die Überwachung durch die Gesundheitsämter sicherstellen.

Vor dem Hintergrund, dass zunehmend auch minderjährige Frauen der Prostitution nachgehen, sollte nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes das Mindestalter für Prostituierte auf 21 heraufgesetzt werden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und die Gewerkschaft der Polizei fordern zudem wirksamere Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttaten im öffentlichen Raum. Dazu zählen zum einen eine verstärkte Videoüberwachung an besonders kriminalitätsbelasteten Orten sowie ein Alkoholverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen sowie in Bussen und Bahnen. Erfahrungen belegen, dass Sachbeschädigungen, Belästigungen und Gewalt anlässlich exzessiver Alkoholgenusse seltener werden, wenn Alkoholverbote ausgesprochen werden können. Auch haben viele Städte und Gemeinden gute Erfahrungen mit der Videoüberwachung an besonders kriminalitätsbelasteten Orten gemacht. „Der sinnvolle Einsatz von Videoüberwachung dient der Kriminalprävention, der erfolgreichen Strafverfolgung sowie der Steigerung des Sicherheitsgefühls der zunehmend älter werdenden Bevölkerung“, sagten Landsberg und Malchow abschließend.

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