Positive Signale aus Berlin


Der Bund wird die Kommunen ab 01.01.2015 um 1 Mrd. Euro pro Jahr entlasten. Dies erfolgt hälftig durch einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) und hälftig durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer. Dies ist aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ein sachgerechter Kompromiss, für den wir uns eingesetzt haben. 

Diesem positiven Ansatz müssen weitere Maßnahmen folgen. Dazu gehört die Umsetzung der jährlichen Entlastung in Höhe von 5 Mrd. Euro im Zuge der Reform der Eingliederungshilfe und eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die sicherstellt, dass die Städte und Gemeinden in ganz Deutschland wenigstens ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können, ohne immer neue Schulden zu machen.

Der Bund wird sich auch weiter beim Kita- und Krippenausbau engagieren. Das Sondervermögen Kinderbetreuung, das derzeit noch ein Finanzvolumen von rund 450 Mio. Euro aufweist, wird vom Bund auf bis zu 1 Mrd. Euro aufgestockt. Der Bedarf an Kita-Plätzen nimmt immer noch weiter zu, weil die jungen Mütter immer schneller in den Beruf zurückwollen und die Wirtschaft dies auch vor dem Hintergrund des zunehmenden Kräftemangels erwartet. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Länder die Mittel auch ungeschmälert an die Kommunen weitergeben.

Der Bund übernimmt auch die Finanzierung des BAföG (für Schüler und Studierende) vollständig und auf Dauer ab dem 01. Januar 2015. Die Entlastungswirkung der Länder beträgt hier 1,17 Mrd. Euro pro Jahr. Diese frei werdenden Mittle zu Gunsten der Länder schaffen zusätzliche Spielräume, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken und insbesondere im Bereich Schule (Inklusion!) und Bildung weiter zu investieren.

Zusätzlich beteiligt sich der Bund weiter an der Finanzierung der Hochschulen und der Forschung. Dazu soll das Grundgesetz (Art. 91 b Abs. 1 GG) geändert und das Kooperationsverbot aufgehoben werden. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Anforderungen im Schul- und Bildungsbereich sollte das Kooperationsverbot nicht nur in Bezug auf die Hochschulen, sondern auch in Bezug auf die Schulen aufgehoben werden. Dann entstände die große Chance, deutschlandweit nicht nur einheitliche Bildungsziele festzusetzen und zu erreichen, sondern auch die notwendige Ausstattung unabhängig der Finanzkraft der Kommunen und Länder sicherzustellen. 

Immerhin zeigen die Beschlüsse den guten Willen von Bund und Ländern sowohl die Situation der Kommunen wie auch die Voraussetzungen für den Weg in die Bildungsrepublik zu verbessern.

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