Die dadurch entstehenden endlosen Staus verzehren Wirtschaftskraft und belasten durch zusätzlichen Feinstaub das Klima in den Städten. Das gilt insbesondere auch für die kommunalen Brücken. Von 67.000 kommunalen Straßenbrücken müssten 15 Prozent abgerissen werden, weil ihre Sanierung nicht mehr möglich ist. Seit Jahren haben wir geflickt und improvisiert, anstatt grundlegend zu sanieren. Wir brauchen hier einen Neustart. Die von Bund und Ländern eingesetzte sog. Daehre-Kommission hat errechnet, dass allein in die kommunalen Straßen 15 Jahre lang jährlich zusätzlich 2,2 Mrd. Euro investiert werden müssten, um den Verfall zu stoppen. Diese Herkules-Aufgabe wird auch eine PKW-Maut allein nicht lösen können. In Wirklichkeit brauchen wir eine grundlegende Wende in der Verkehrspolitik. Dazu gehört u.a. die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, der zügige Ausbau der Elektromobilität und der Umbau unserer Städte um auch dem demografischen und dem veränderten Mobilitätsverhalten z.B. durch Sharing-Modelle und Radverkehr Rechnung zu tragen.
Die PKW-Maut kann ein erster Einstieg sein. Auch die Überlegung, besonders schadstoffarme Autos oder Elektroautos durch eine niedrige Maut zu begünstigen, ist ein richtiger Ansatz. Mittelfristig sollte eine „Vignettenlösung“ durch eine elektronisch erfasste entfernungsabhängige Mauterfassung ersetzt werden. Eine Vignette hat zu wenig Steuerungsfunktion. Bei einer entfernungsabhängigen Erfassung könnte man überlastete Strecken höher bepreisen, als Straßen die kaum oder zu bestimmten Zeiten wenig genutzt werden. Damit ließen sich Staus vermeiden und Verkehrsströme entzerren.
Die europäischen Bedenken müssen ausgeräumt werden. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Mehrheit der europäischen Staaten eine PKW-Maut ohnehin erhebt. Sie ist meist streckenbezogen und wird insbesondere auf den Autobahnen erhoben. Langfristiges Ziel sollte es sein, im Sinne des Bürokratieabbaus und zur Erleichterung der Reisemöglichkeiten die Mautsysteme in Europa zu vereinheitlichen, wobei allerdings der Ertrag dem jeweiligen Nationalstaat zustehen muss.
(Ein Statement von Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des DStGB, vom 07. Juli 2014)