Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz sowie die unterschiedlichen Anstrengungen in den Bundesländern, der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen gehen in die richtige Richtung. Dazu gehören die Abschaffung der Residenzpflicht oder die Zulassung von Zweitpraxen. Die Maßnahmen reichen aber nicht aus.
Gerade für die ländlichen Räume sind die Planungsbereiche noch zu groß, um eine flächendeckende und gleichmäßige Verteilung der Arztsitze zu erreichen. Die Versorgungsplanung muss kleinräumiger, möglichst gemeindescharf erfolgen und sowohl die demographische Entwicklung wie auch die Verkehrsinfrastruktur vor Ort berücksichtigen.
In der universitären Ausbildung muss der Allgemeinmedizin wieder ein höherer Stellenwert eingeräumt werden. Dem Abbau von Studienplätzen in Fach Humanmedizin muss entgegengewirkt werden. Zur Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Gebieten schlägt der Ausschuss vor, außerhalb des Numerus clausus ein Kontingent von Medizinstudentinnen und Medizinstudenten zuzulassen, die für den Arztberuf geeignet sind und sich bereiterklären, als Allgemeinmediziner zumindest für einen begrenzten zeitlichen Rahmen sich in ländlichen Regionen niederzulassen.
Der Ausschuss fordert von der Kassenärztlichen Vereinigung die Erfüllung des Sicherstellungsauftrags für die ambulante ärztliche Versorgung. Dazu gehört auch die Verteilung der finanziellen Mittel insbesondere in unterversorgte Gebiete, um so die flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Darüber hinaus sind die Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen stärker zu fördern, sowie die Möglichkeiten der Telemedizin besser zu nutzen. „Viele europäische und außereuropäischen Ländern sind in Sachen Delegation und Fernbehandlungen bereits deutlich weiter als Deutschland“, betonte der beim DStGB für Sozialpolitik zuständige Dezernent Uwe Lübking. Dort habe man erkannt, dass zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung ein abgestuftes und integriertes Versorgungssystem zwingend notwendig ist.
Der Ausschuss erwartet von Bund und Ländern eine ausreichende Finanzausstattung für die Krankenhäuser in der Grund- und Regelversorgung. Diese sind ein unverzichtbarer Bestandteil der medizinischen Versorgung ländlicher Räume.
Die Städte und Gemeinden unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten z.B. durch die Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, bei der Bereitstellung und/oder Finanzierung von Wohnräumen oder Praxen. „Die Kommunen sind aber nicht für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung zuständig oder können als Ausfallbürgen politischer Fehlentwicklungen herangezogen werden“, so Eschbach abschließend.
Pressemitteilung 22 aus 2014