Mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist zum 01. Januar 2013 bekanntlich eine umfassende Reform der Rundfunkfinanzierung erfolgt. Die bis dahin gerätebezogenen GEZ-Gebühren wurden durch haushalts- bzw. betriebsbezogene Rundfunkbeiträge abgelöst. Dieses Verfahren auf völlig neuer Grundlage, hat in den Kommunen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsmehraufwand geführt. Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden ermittelte auf der Grundlage der neuen Beitragsordnung darüber hinaus eine wesentlich höhere Kostenbelastung.
Zum Nachweis der Kostenbelastung und der Ermittlung möglicher Stellschrauben für eine Abhilfe haben die kommunalen Spitzenverbände mit dem im öffentlichsten Rundfunk federführenden SWR ein Verfahren vereinbart, mit dem transparent und nachweisbar die Belastungssituation der Kommunen im Vergleich zur vorherigen Belastung mit der Rundfunkgebühr ermittelt werden soll. Unterstützt werden die kommunalen Spitzenverbände und die Rundfunkanstalten durch E.CA Economics GmbH, ein wirtschaftswissenschaftliches Beratungsunternehmen.
Das Institut wird nunmehr die Auswertung der Umfrage vornehmen Die Ergebnisse und die Bewertung durch die Rundfunkanstalten sowie die kommunalen Spitzenverbände sollen bis Ende März 2014 vorliegen. Der DStGB wird zeitnah an dieser Stelle über die Ergebnisse und die nachfolgenden Entwicklungen berichten.
(Sarah Richter, DStGB)