Kommunale Spitzenverbände fordern Bund und Länder auf, die Finanzkraft der Kommunen nachhaltig zu stärken

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de
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So erwarten die kommunalen Spitzenverbände von der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, dass diese zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzsituation führt. Darüber hinaus müsse das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, die Kommunen im Bereich der Sozialausgaben um 5 Milliarden Euro jährlich zu entlasten, zeitnah umgesetzt werden, und diese zusätzlichen Mittel müssten vollständig und unmittelbar in den kommunalen Haushalten aller Länder ankommen. Bei der Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen müssten die Länder ihrer Finanzierungsverantwortung gerecht werden.

Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly, Nürnberg, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Oberbürgermeister Christian Schramm, Bautzen, sagten: „Wir erwarten, dass die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen mit den Kommunen abgestimmt wird und zu einer nachhaltigen Stärkung und Sicherung der kommunalen Finanzen und Handlungsfähigkeit führt.“ Spielraum für die öffentliche Hand, auf das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag in absehbarer Zukunft zu verzichten, sehen die Vertreter der Kommunen nicht. „Angesichts der stark wachsenden kommunalen Sozialausgaben und des erheblichen Investitionsbedarfs auch in den Kommunen muss im Rahmen der anstehenden Umgestaltung des Solidaritätszuschlages sichergestellt werden, dass die kommunale Ebene direkt oder indirekt am Aufkommen beteiligt wird. Das kann durch Integration in den Steuertarif oder einen neuen Verwendungszweck geschehen, der zur Sicherung der kommunalen Investitionskraft beiträgt“, machten Maly, Sager und Schramm deutlich. Im Übrigen würden die kommunalen Spitzenverbände erwarten, dass sie umgehend in die Gespräche zur Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen eingebunden werden: „Nur auf diese Weise können die kommunalen Interessen und Kenntnisse wirksam berücksichtigt werden.“

Weiterhin drängen die kommunalen Spitzenverbände auf eine verlässliche kommunale Entlastung im Bereich der Sozialausgaben. Maly, Sager und Schramm bekräftigten die Notwendigkeit, die kommunale Finanzkraft zu stärken, um die stetig steigenden, gesetzlich determinierten Sozialausgaben tragen zu können. „Wir verweisen auf die im Koalitionsvertrag zugesagten 5 Milliarden Euro Entlastung für die Kommunen und erwarten eine zeitnahe gesetzliche Umsetzung des Versprechens noch in dieser Legislaturperiode. Bei den diskutierten Entlastungswegen ist in geeigneter Weise sicher zu stellen, dass die Entlastungen vollständig und unmittelbar in den kommunalen Haushalten aller Länder ankommen.“ Bei der inhaltlichen Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sei zu gewährleisten, dass keine neue Ausgabendynamik entstehe und dass etwaige reformbedingte Ausgabensteigerungen nicht zu Lasten der Kommunen erfolgen. Der bisherige jährliche Kostenaufwuchs müsse gebremst werden. Dabei seien auch die Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger zu verbessern, um die Wirkung des Mitteleinsatzes zu erhöhen. 

Die kommunalen Spitzenverbände äußerten sich ebenfalls zum Thema Flüchtlinge und bekannten sich zur humanitären Verpflichtung von Städten, Landkreisen und Gemeinden, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen. „Neben der Aufnahme der Menschen ist es wesentlich, auch ihre Integration verstärkt in den Blick zu nehmen“, sagten die drei Präsidenten. Sie begrüßten die Zusage des Bundes, 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung zur Verfügung zu stellen. Auch der erleichterte Zugang von Asylbewerbern zum Arbeitsmarkt und die zinsfreie Überlassung von Bundesimmobilien seien sehr zu begrüßen. „Allerdings müssen die Länder ihrer Zusage nachkommen, in den Fällen, in denen die Kommunen Kostenträger sind, die Finanzmittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten“, machten Maly, Sager und Schramm deutlich. Darüber hinaus seien weitere Maßnahmen erforderlich, wie z.B. eine zusätzliche Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren von drei Monaten zu erreichen, und die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten in den zentralen 

Aufnahmeeinrichtungen durch die Länder. „Ebenso fordern wir die Länder auf, die Ausgaben der Kommunen für Unterbringung, Gesundheitsversorgung und soziale Leistungen vollständig zu tragen, zumal die Flüchtlingsversorgung Länderaufgabe ist.“ Auch solle sich der Bund dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Aufnahme von Asylbewerbern und Flüchtlingen von allen EU-Mitgliedstaaten eingehalten werden. Darüber hinaus bedürfe es einer gleichmäßigen Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb der Europäischen Union.

Kontakt:
Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 0 30/3 77 11-130
Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/59 00 97-312
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Franz Reinhard Habbel, Pressesprecher, Tel.: 0 30/7 73 07-225

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