In einem Interview mit der Peiner Zeitung stellte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg, gleichzeitig Generalsekretär der Deutschen Sektion des RGRE , den AdR als wichtiges EU-Organ vor. So habe das Gremium seit dem Vertrag von Lissabon im Jahre 2009 ein Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof, sollte die EU gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen.
Der Artikel in der Peiner Nachrichten kann nachgelesen werden unter http://www.peiner-nachrichten.de/ (Deep Link).