Die von der Bertelsmann-Stiftung geforderten flächendeckenden Verbesserungen, wonach bei den unter Dreijährigen eine Erzieherin für höchstens drei Kinder verantwortlich ist, können weder in diesen Dimensionen mit den derzeitigen Ausbildungskapazitäten erbracht werden, noch sind solche bundesweiten Vorgaben sinnvoll. Die Anforderungen müssen auch den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Es macht keinen Sinn, an einen Kindergarten in dörflicher Umgebung immer exakt die gleichen Anforderungen zu stellen, wie an einer Einrichtung im Zentrum einer Großstadt. Solche Vorgaben führen nur zu überflüssiger Bürokratie, die am Ende weder den Einrichtungen noch den Kindern oder deren Eltern nützt. Durch die Vorgaben der Landesgesetzgeber sind ausreichende Standards vorgeschrieben.
Nach wie vor stellt die Personalgewinnung für die Kommunen eine Mammutaufgabe dar, an der weiter gearbeitet wird. Die Anzahl der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen hat in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung genommen. Derzeit sind 447.000 Personen in Kindergärten beschäftigt, oder arbeiten als Tagesmütter. Zwischen 2006 und 2013 konnte somit eine massive Ausweitung des Personals um fast 40% erreicht werden. Die Erweiterung der Beschäftigten um 140.000 Personen konnte nur dadurch erreicht werden, dass einerseits die Ausbildungskapazitäten für die einschlägigen Berufe durch die Länder ausgeweitet wurden und andererseits viele nicht mehr beruflich aktive Erzieher/-innen wieder für die Arbeit in der Kindertageseinrichtung gewonnen werden konnten. Darüber hinaus zeigen Personalentwicklungsmaßnahmen zum Verbleib im Beruf und Qualifizierungsprogramme für Quereinsteiger über die Bundesagentur für Arbeit zunehmend ihre Wirkung. Dabei ist es bisher zu keiner Verschlechterung des Qualifikationsprofils der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen gekommen.
Um die Erzieherinnenlücke zu schließen, ist aber auch die Wirtschaft, die Frauen auffordert, schnell wieder in den Beruf zurückzukehren, gefordert, sich viel stärker engagieren. Dazu gehört der Ausbau bestehender Betriebskindergärten. Zusätzlich sollten sich aber auch kleinere Unternehmen zusammentun, und Tagesmütter oder Erzieherinnen fest anstellen. So können sie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Betreuung organisieren, ohne eine eigene Einrichtung unterhalten zu müssen.