Keine Zwangsverrentung zu Lasten der Kommunen

Das Vorgehen der Jobcenter entspricht zwar der geltenden Rechtslage, steht aber eklatant im Widerspruch dazu, dass das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben wurde“, so das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg. Ältere Menschen, die erwerbsfähig sind, zu zwingen, in Rente zu gehen, nur weil sie momentan keine konkrete Aussicht auf eine passende Stelle haben, sei der falsche Weg. 

Nach den amtlichen Zahlen könnten in den kommenden 2 Jahren weit über 140.000 Langzeitarbeitslose davon betroffen sein, mit finanziellen Einbußen frühverrentet zu werden. Da Anträge auf Leistungen nach der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt werden können, müssten die Kommunen überbrückend Hilfe zum Lebensunterhalt bezahlen, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. “Bundesarbeitsministerin Nahles ist aufgefordert zu handeln und das Sozialgesetzbuch II so zu ändern, dass Rentenanträge erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu stellen sind, also mit 65 bis 67 Jahren“. Im Übrigen widerspricht die derzeitige Rechtslage den Aussagen im Koalitionsvertrag, wonach die Bundesregierung ältere Langzeitarbeitslose bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt besonders unterstützen möchte, so Landsberg abschließend.

Der Artikel "Städtebund kritisiert "Zwangsrente" bei Langzeitarbeitslosen" aus den Ruhr Nachrichten kann hier nachgelesen werden...

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