So werden z. B. in Brandenburg ca. 270 ehrenamtliche Bürgermeister gewählt und nur in vier Fällen musste die Wahl abgesagt werden. Teilweise auch, weil ursprüngliche Bewerber aus persönlichen Gründen sich nicht mehr der Wahl stellen wollen.
In Mecklenburg-Vorpommern sind in ca. 10 Kommunen keine Bewerber für das Amt des ehrenamtlichen Bürgermeisters gefunden worden. Dort bestimmt die Gemeindeordnung, dass dann nach der Kommunalwahl der Gemeinderat den Bürgermeister wählen kann.
Es stehen auch ausreichend Bewerber für die Gemeinde- und Stadträte zur Verfügung. In Brandenburg sind 6.086 Sitze zu vergeben und es gibt 14.521 Kandidaten.
In Thüringen sind ca. 8.300 Sitze zu vergeben und es gibt ca. 17.000 Bewerber.
Auch wenn es sich nur um Einzelfälle handelt, muss die Politik das kommunale Ehrenamt weiter und besser stärken, um eine negative Entwicklung zu vermeiden. Die Anforderungen an das kommunale Ehrenamt sind inhaltlich und zeitlich stark gestiegen. Die kommunalen Spielräume sind durch die oftmals schlechte Finanzlage deutlich schlechter geworden.
Notwendig ist ein Attraktivitätsprogramm für das kommunale Ehrenamt mit einem Bündel von Maßnahmen:
- Möglichst viel Entscheidungskompetenz vor Ort belassen und nicht dem Irrglauben verfallen, die größere Einheit mache alles besser und billiger.
- Keine Versprechungen, z. B. Inklusion, die nicht ausreichend durchfinanziert sind, da andernfalls der Frust vor Ort ankommt.
- Die Finanzausstattung so gestalten, dass Kommunalpolitik vor Ort das Leben im Sinne der Bürger tatsächlich verbessern kann.
- Die Aufwandsentschädigungen den neuen Herausforderungen anpassen und z. B. Anrechnungen auf die Rente – wie bisher –weiter ausschließen.
- Angesichts zunehmender Zeitbelastungen sollten Möglichkeiten eröffnet und genutzt werden zum Beispiel Ausschusssitzungen auch online durchzuführen.