Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erfordert Erhalt regionaler Vielfalt

Bildrechte: GG-Berlin, pixelio

Bogya betonte, dass das Festhalten an dem sowohl im Grundgesetz als auch im Raumordnungsgesetz verankerten Postulat „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ nicht mit der Herstellung „identischer“ Lebensverhältnisse in allen Landesteilen verwechselt werden dürfe. „Anzustreben ist eine Gleichwertigkeit in Vielfalt“, erklärte Bogya. Dazu gehören auch innovative Lösungen. Als Beispiele benannte Bogya in Übereinstimmung mit dem in der Sitzung vortragenden Geschäftsführenden Direktor des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung (Anmerkung: Das Institut hat im September 2013 eine vielbeachtete Untersuchung „Vielfalt statt Gleichwertigkeit“ herausgegeben), Dr. Reiner Klingholz, die medizinische Versorgung auf dem Land durch nicht ärztliche Praxisassistenten sowie mobile Arztpraxen und Versorgungszentren zu gewährleisten, die Grundschulbildung durch flexible Formen (Jahrgangsüberfassendes Lernen etc.) zu erhalten und Dorfläden zur Sicherung der Nahversorgung zu fördern.

„Starre Vorgaben, die zurzeit sowohl für Millionenstädte als auch für ländliche Räume einheitlich gelten, gehören daher im Bereich der Daseinsvorsorge-Leistungen, wie etwa der Schülerstärken bei den Grundschulen, auf den Prüfstand, erklärte der beim DStGB für die Raum- und Stadtentwicklung zuständige Dezernent, Norbert Portz. „Um überhaupt ein Grundangebot an öffentlichen Dienstleistungen insbesondere in wirtschaftsschwachen ländlichen Räumen aufrecht erhalten zu können, müssen diese Standards daher flexibilisiert und es müssen verstärkt Öffnungs- und Experimentierklauseln zugelassen werden“, erklärte Portz.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert zudem von Bund, Ländern und Wirtschaft eine konzertierte Aktion, um die zugesagte Schließung der Breitbandkluft zwischen Stadt und Land schnell zu beseitigen und eine flächendeckende und leistungsfähige Breitbandinfrastruktur von mindestens 50 MBit/s auch in ländlich geprägten Regionen Deutschlands zu schaffen. Hierzu muss der Bund – auch unter Nutzung der Erträge aus den Frequenzversteigerungen (digitale Dividende II) – eine unbürokratische und zielgerichtete Mitfinanzierung und Förderung der Kommunen sicherstellen.

Städte und Gemeinden müssen schließlich notwendige Infrastrukturmaßnahmen noch verstärkter durch Kooperationen durchführen. Dies betrifft nicht nur die gemeinsame Wasser-, Abwasser- und Abfallentsorgung, sondern zunehmend auch Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie oder gemeinsamer Bündelausschreibungen. Portz: „Die gemeinsame Erfüllung kommunaler Aufgaben darf aber nicht durch rechtlich-politische Vorgaben behindert werden. Daher müssen sowohl eine Umsatzsteuerbefreiung bei der interkommunalen Zusammenarbeit als auch eine umfassende Freistellung vom Vergaberecht gewährleistet werden“.

Pressemitteilung: 20-2014

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