Aus Sicht des DStGB wird die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete weitere Entlastung der Kommunen in Höhe von 1 Mrd. € begrüßt. Die Lösung, die Entlastung um 1 Mrd. € hälftig durch eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils im FAG und hälftig durch eine Erhöhung der KdU-Bundesbeteiligung im SGB II zu erreichen, ermöglicht eine gleichmäßigere Verteilung der Mittel unter den Kommunen, als es bei einer Verteilung nur über Umsatzsteuer oder nur über die KdU-Bundesbeteiligung möglich gewesen wäre. Die Länder sind nunmehr aufgefordert, die finanziellen Mittel den Kommunen für kommunale Aufgaben auch tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Aus kommunaler Sicht ist darüber hinaus zu begrüßen, dass der Bund dem Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ einen Betrag in Höhe von 550 Mio. € zusätzlich zur Verfügung stellt und die Bundesbeteiligung an den Betriebskosten um 100 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018 erhöht.
Der DStGB hält es jedoch für erforderlich, dass die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kindertagesbetreuung verstetigt wird, da neben den einmaligen Ausbaukosten diese dauerhaft in deutlich größerem und ansteigendem Umfang anfallen. Zwar beteiligt sich der Bund seit 2009 an den kontinuierlich ansteigenden Kosten der Kleinkinderbetreuung, aber bei weitem nicht in ausreichendem Maße.