Gegen Sozialmissbrauch vorgehen

Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB

Frage: Die Bundesregierung will härter gegen Sozialmissbrauch durch Armutszuwanderer vorgehen und plant Wiedereinreiseverbote für Sozialbetrüger. Wie bewerten Sie diese Pläne?

Landsberg: Es ist das richtige Signal, EU-Bürgern bei Missbrauch von Sozialleistungen die Wiedereinreise zu untersagen. Bisher besteht diese Möglichkeit nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hier haben wir dringenden Handlungsbedarf. Deutschland ist aufgrund seiner hohen Sozialleistungen besonders attraktiv. Es muss aber auch sichergestellt werden, dass nur wirklich Berechtigte Leistungen erhalten. Andernfalls ist die Akzeptanz des gesamten Systems gefährdet.

Frage: Sollte es schärfere Vorgaben für die Zahlung von Kindergeld an Dauer-Zuwanderer und Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland geben?

Landesberg: Wir halten es für sehr wichtig, den unberechtigten Bezug von Kindergeld wirksamer zu unterbinden. Insofern ist es richtig, dass Antragssteller zukünftig für sich und das Kind die Steuer-Identifikationsnummern angeben müssen. Darüber hinaus muss darüber nachgedacht werden, ob es wirklich gerechtfertigt ist, dass deutsches Kindergeld bezogen werden kann, wenn sich die Kinder weder jetzt noch in Zukunft bei uns in Deutschland aufhalten.

Frage: Nach Einschätzung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof ist es durchaus haltbar, EU-Ausländern Hartz-IV-Leistungen zu verweigern. Ein wichtiges Signal?

Landsberg: Diese Klarstellung war überfällig. Wir gehen davon aus, dass der Europäische Gerichtshof dieser Rechtsauffassung folgt. Die Überlegungen der Bundesregierung, das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern zur Arbeitssuche zu befristen, kann ein wirksamer Ansatz sein. Bei einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten sollte es nur dann erteilt werden, wenn die begründete Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit besteht. Das wäre auch ein Beitrag im Kampf gegen Schwarzarbeit.  

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