Ziel war es, die Ansprüche der Vielzahl von potentiell geschädigten Kommunen in einem einheitlichen Verfahren zu bündeln. Dies ist jetzt gelungen. Die außergerichtliche Einigung zwischen den Kommunen und den Kartellanten hat eine Vielzahl sonst erforderlicher Einzelklagen der Kommunen über zum Teil mehrere Gerichtsinstanzen mit ungewissem Ausgang verhindert. Die Unternehmen zahlen rund 6,7 Millionen Euro in einen Regulierungsfonds. 1579 Kommunen haben Regulierungsanträge gestellt. Die Bündelung und außergerichtliche Schadensregulierung ist im Hinblick auf die Zahl der Kommunen bislang einmalig und ohne Vorbild. Zusätzlich müssen die Unternehmen (Kartellanten) zum Zwecke der Wiederherstellung ihrer vergaberechtlichen Zuverlässigkeit eine ständige und jährliche Überprüfung ihrer Eignung durch ein unabhängiges Institut durchführen lassen. Um die zukünftige Position von kartellgeschädigten Städten und Gemeinden zu verbessern, hat der DStGB aus den Erfahrungen mit dem „Feuerwehrbeschaffungskartell“ gegenüber der Bundesregierung für die Zukunft eine vereinfachte Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Kartellgeschädigte im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingefordert.
DStGB-Online sprach mit dem Beigeordneten Norbert Portz über das Thema