Stellungnahme zu Änderungen im Bauplanungsrecht

Foto: Q.pictures / pixelio.de
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Im Rahmen der Anhörung haben die kommunalen Spitzenverbände unterstrichen, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise grundsätzlich zu ihrer Verantwortung stehen, Menschen aus humanitären Gründen aufzunehmen. Dabei streben sie eine möglichst dezentrale Unterbringung und bei Heimunterkünften zumindest eine Integration in Wohngebiete an. Dies gestaltet sich angesichts der hohen Anzahl an Flüchtlingen allerdings zunehmend schwieriger. Die kommunalen Spitzenverbände haben daher an Bund und Länder den Appell gerichtet, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um die Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen nachhaltig zu entlasten und damit ihrer Verantwortung stärker als bisher gerecht zu werden. Neben einem Sofortprogramm mit rasch wirksamen Maßnahmen sowie finanziellen Hilfen für betroffene Kommunen ist auch eine Flexibilisierung im Bauplanungsrecht wichtig.

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände ist das Anliegen, Flüchtlingsunterkünfte in Gewerbegebieten eingeschränkt und lediglich befristet zu ermöglichen, vor dem Hintergrund der durch die Rechtsprechung entstandenen Unsicherheiten hinsichtlich der planungsrechtlichen Einstufung dieser Anlagen, grundsätzlich zu begrüßen. Alle weiteren Einzelheiten können der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände vom 30.10.2014 entnommen werden, welche nachstehend abgerufen werden kann.

(Bernd Düsterdiek, DStGB)

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