Vor dem Hintergrund dieses Appells hat DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" (Ausgabe vom 01. Juli 2014) darauf hingewiesen, dass die Kommunen sich zu ihrer humanitären Verpflichtung, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen, bekennen. Städte und Gemeinden dürften jedoch angesichts hoher Kosten für Unterbringung, Kleidung und Verpflegung und mangelnden Flüchtlingsunterkünften nicht überfordert werden. Landsberg forderte Bund und Länder auf, die Kommunen bei diesen Aufgaben organisatorisch und finanziell deutlich mehr zu unterstützen.
Nachfolgend ist das Statement im Wortlaut wiedergegeben:
„Die deutschen Städte und Gemeinden bekennen sich zu ihrer humanitären Verpflichtung, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen. Andererseits dürfen die Kommunen aber auch nicht überfordert werden. Diese Gefahr besteht, weil die Zahl der Flüchtlinge aus Krisengebieten stetig ansteigt. Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland ist im vergangenen Jahr auf den höchsten Stand seit 14 Jahren gestiegen. 2013 wurden insgesamt 127.023 Asylanträge in Deutschland gestellt, was einem Plus von 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr entsprach. Schätzungen gehen für 2014 von bis zu 200 000 Asylbewerbern aus. Im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten weist Deutschland mit deutlichem Abstand die höchsten Asylbewerberzahlen auf.
Hinzu kommen die sogenannten „Kontingent-Flüchtlinge“, insbesondere aus Syrien. Hier haben sich die Innenminister darauf verständigt, weitere 10.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aufzunehmen, nachdem zuvor über zwei humanitäre Aufnahmeprogramme je 5.000 Bürgerkriegsflüchtlingen Zugang gewährt wurde. Deutschland allein kann sicher nicht die Flüchtlingsprobleme lösen. Notwendig ist eine gemeinsame europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik, die einen gemeinsamen Raum für Schutz und Solidarität gewährleistet. Dazu gehört auch eine Außen- und Entwicklungspolitik, die die Fluchtursachen in den Herkunftsländern bekämpft. Die vereinbarten EU-Rechtsvorschriften müssen allerdings überall gleichermaßen umgesetzt werden, damit das gemeinsame System auch reibungslos und einheitlich funktioniert.
Unverzichtbar ist auch, dass Bund und Länder die Kommunen bei diesen Aufgaben organisatorisch und finanziell deutlichen mehr unterstützen. Vielerorts gibt es bereits erhebliche Probleme, Flüchtlingsunterkünfte zu schaffen. Hier sollten Liegenschaften des Bundes (zum Beispiel aufgegebene Kasernen), aber auch Gebäude der Länder viel stärker einbezogen werden.
Auch die Kostenerstattung, die die Kommunen für die Unterbringung, Kleidung und Verpflegung der Menschen erhalten, ist nicht kostendeckend. Die von den Ländern gezahlten Pauschalen decken teilweise noch nicht einmal 50 Prozent des notwendigen Bedarfes. Außerdem sind die Städte und Gemeinden durch teilweise extrem hohe Krankheitskosten der Flüchtlinge belastet. Die im Bürgerkrieg erlittenen Verletzungen (teilweise Traumatisierungen) erfordern eine nachhaltige, andauernde, oft sehr kostspielige medizinische Versorgung. Diese Zusatzkosten dürfen nicht bei den Kommunen bleiben.
Gleichzeitig sollte Deutschland die Asylverfahren weiter beschleunigen, damit den Menschen besser geholfen werden, die aus echter Not oder Verfolgung nach Deutschland kommen, und nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen. Deswegen ist es auch richtig, dass die Bundesregierung zum Beispiel Serbien und Bosnien als sichere Herkunftsländer eingestuft hat.“