„In Deutschland gibt es keinen Grund, bestehende Regelungen zu verschärfen, um gegen Betteln auf den Straßen vorzugehen. Mit einer Kriminalisierung der negativen Begleiterscheinungen kann das Problem nicht gelöst werden. Schon heute können Städte und Gemeinden durch Satzungen, Straßenordnungen oder andere lokale Regelungen aggressives Betteln verbieten und Verstöße ahnden. Ein flächendeckendes Bettelverbot wie es in Norwegen diskutiert wird, ist in Deutschland nicht erforderlich und auch nicht angemessen. Es ist auch keineswegs gesichert, dass ein Verbot die Kriminalität reduziert, die Beschaffungs- und Kleinkriminalität könnte sogar steigen. Im Übrigen gehört das Spenden – auch auf der Straße – zu unserer christlichen Tradition. Bekämpft werden müssen allerdings Schlepperorganisationen die zum Beispiel Frauen und Kinder zum Betteln anhalten und die Einnahmen abkassieren.
Zwar ist Betteln im öffentlichen Straßenraum nicht generell verboten, so dass ein bloßes Ansprechen mit der Bitte um eine Spende in der Regel erlaubt ist. Wenn die Schwelle zum aggressiven Betteln jedoch überschritten wird, ist vielerorts der Ordnungsdienst berechtigt, einzuschreiten. Beispielsweise versteht die Straßenordnung in Düsseldorf darunter das „unmittelbare Einwirken auf Passanten“. Gemeint ist damit: Sich anderen in den Weg stellen, sie verfolgen oder anfassen oder der Einsatz von Hunden als Druckmittel. Auf den Terrassen von Restaurants, Kneipen und Cafés gilt das Hausrecht der Betreiber. Ebenso auf Privatparkplätzen von Einkaufszentren.“
Hintergrund:
Die norwegische Regierung berät über die Einführung eines landesweiten Bettel-Verbotes, um Kleinkriminalität und Ordnungsprobleme einzudämmen. Danach sollen ab dem 1. Juli 2014 Kommunen ein lokales Bettelverbot aussprechen können. Ein entsprechendes Gesetz für ganz Norwegen soll ab 2015 in Kraft treten.