Im Rahmen der Sitzung informierte Staatssekretär Dr. Rüdiger Messal, Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, die Ausschussmitglieder über den Diskussionsstand und aktuelle Entwicklungen bei der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Verlauf des Gespräches mit Dr. Messal forderten die Kommunalvertreter, im Zuge der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern die angespannte finanzielle Lage vieler Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.
Der Ausschuss forderte von Bund und Ländern eine schnelle und nachhaltige Entlastung von den dynamisch steigenden Ausgaben für soziale Leistungen. Die Zusage im Koalitionsvertrag, die Kommunen um fünf Milliarden Euro pro Jahr zu entlasten, müsse mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt, umgesetzt und noch in dieser Legislaturperiode in den kommunalen Haushalten wirksam werden.
Die Finanzfachleute aus den Städten und Gemeinden kritisierten, dass das Bundesministerium der Finanzen die Umsatzsteuerermäßigung für Saunaangebote in Schwimmbädern, also auch den rund 1000 kommunalbetriebenen Einrichtungen, zur Mitte des Jahres 2015 aufheben will. Künftig sollen diese Angebote dem Umsatzsteuerregelsatz unterworfen werden. „Die erhöhte Steuerlast der Bäderbetriebe mit Sauna wird durchgängig erhebliche negative Auswirkungen auf deren Kostendeckungsgrad haben und vielerorts zwangsläufig zur Anhebung der Eintrittspreise oder zu erhöhten kommunalen Zuschüssen führen. Selbst Bäderschließungen können nicht ausgeschlossen werden“, so der Ausschussvorsitzende, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling, Neuburg an der Donau, und Bernhard Hartmann. Sie wiesen in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass in der Folge auch Beeinträchtigungen des schulischen Schwimmunterrichts und des organisierten Schwimmsports nicht ausgeschlossen werden könnten. Neben den unmittelbaren Beeinträchtigungen durch Schließung seien etwa auch solche durch Verkürzung der Öffnungszeiten, den Aufschub von Neuanschaffungen des Inventars, Personaleinsparungen oder verzögerte Renovierungsarbeiten denkbar.
Die Pläne der Finanzminister von Bund und Ländern, die interkommunale Zusammenarbeit dauerhaft von der Umsatzsteuerpflicht auszunehmen, wurden vom Ausschuss hingegen begrüßt. Die Finanzminister beabsichtigen, das Umsatzsteuergesetz um eine Regelung zu erweitern, die es öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen ermöglichen soll, sich gegenseitig Beistand zu leisten, ohne dass für die zugrundeliegenden Leistungen Umsatzsteuer anfällt. Gerade vor dem Hintergrund angespannter Haushalte und gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel biete die gemeinsame Erbringung von Aufgaben eine Perspektive.
„Wir sind deshalb dankbar für dieses wichtige Signal von Bund und Ländern. Es gilt, der Gefahr vorzubeugen, dass interkommunale Zusammenarbeit, die nie Selbstzweck ist, sondern das öffentliche Wohl zum Ziel hat, mit normaler Wirtschaftstätigkeit gewinnorientierter Privatunternehmen gleichgesetzt wird“, so Gmehling und Hartmann. Der Ausschuss forderte die Bundesregierung auf, sich nun auch auf europäischer Ebene für eine entsprechende EU-Regelung einzusetzen.
Der Ausschuss appellierte zudem nochmals an Bund und Länder, zeitnah eine Reform der Grundsteuer umzusetzen. „Eine rechtssichere und belastbare Grundsteuer ist für die Kommunen von großer Bedeutung“, so Gmehling und Hartmann. Einer Regionalisierung der Steuergesetzgebung, wie von einigen Bundeländern gefordert, erteilte das Gremium eine klare Absage. „Die Grundsteuer sollte auch zukünftig durch ein Bundesgesetz geregelt werden“, so Gmehling und Hartmann abschließend.
Pressemitteilung 43-2014