Barenberg: Seit vier Jahren lebt die junge Frau aus Rumänien bei ihrer Schwester in Leipzig. Dort hat sie für sich und für ihren minderjährigen Sohn Hartz-IV-Leistungen beantragt. Das Jobcenter aber weigerte sich zu zahlen. Auch das Sozialgericht in Leipzig entschied, die Frau habe sich nicht erkennbar um Arbeit bemüht. Zurecht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt geurteilt hat. Am Telefon begrüße ich Gerd Landsberg, den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Schönen guten Tag.
Landsberg: Ja! Guten Tag, Herr Barenberg.
Barenberg: Ist für Sie das Urteil eine Erleichterung?
Landsberg: Das Urteil ist für uns in gewisser Weise eine Erleichterung. Es ist ein wichtiger Baustein, aber eben nur ein kleiner, um den Sozialtourismus, den es in Europa eindeutig gibt, etwas einzuschränken. Und das Urteil bestätigt die deutsche Rechtslage.
Barenberg: Warum ist das nur ein kleiner Baustein und keine große Erleichterung?
Landsberg: Das ist deswegen nur ein kleiner Baustein, weil die Voraussetzungen, unter denen Sie die Leistung verweigern können, relativ eng sind und auch schwer zu überprüfen. Die einschlägige Regelung sagt: Der Ausländer, der nur hier herkommt, um Sozialhilfe zu begehren, oder der nur zur Arbeitssuche kommt, der ist ausgeschlossen. Wenn er noch andere nachweisbare Motive hat, sieht die Situation ganz anders aus. Und diese Voraussetzungen im Einzelfall darzulegen - in dem Fall ging das -, ist häufig ausgesprochen schwierig.
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Das Interview kann auf der Homepage des Deutschlandfunks nachgelesen werden: www.deutschlandfunk.de
Zum Nachhören ist das Interview unten auf der Seite als .mp3-Datei zu finden.
Weitere Infos
- Zum Nachhören: Interview des Deutschlandfunks zum Urteil des EuGH mit Dr. Gerd Landsberg vom 11.11.2014 (mp3)
- Dr. Gerd Landsberg im NWZ-Interview: "Wichtiges Urteil zur Eindämmung von Sozialtourismus"
- Statement des DStGB zum EuGH-Urteil zur Gewährung von Hartz-IV-Leistungen an EU-Ausländer
- DStGB-Schwerpunkt Integration und Zuwanderung