Die meisten Leistungen werden vor Ort, in den Kommunen beantragt. Die zuständigen Stellen müssen sich auf die Angaben der Eltern verlassen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Datenschutzes sind Kontrollen nicht einfach und wären auch bürokratisch. Zahlen über das Ausmaß des Missbrauchs liegen bisher noch nicht vor. Der DStGB will im Herbst 2014 eine Evaluation vorlegen.
Weitere Einzelheiten können im Artikel aus DIE WELT vom 02.03.2014 nachgelesen werden.